Ein Monat Haft für verhaftete Polizei im Norden

Prištinas Stiftungsgericht hat die 30-tägige Haftmaßnahme der im Norden verhafteten Polizei Rade Basara zugewiesen. Der Verfassungsgericht in Pristina é Sonderabteilung égence Richter hat auf Antrag des Sonderstaatsanwalts der Republik Kosovo entschieden, die Haftmaßnahme gegen die R.B. Anklage für [...]
Prištinas Stiftungsgericht hat die 30-tägige Haftmaßnahme der im Norden verhafteten Polizei Rade Basara zugewiesen.
Der Richter des Verfassungsgerichts in Pristina hat auf Antrag des Sonderstaatsanwalts der Republik Kosovo für die Ernennung der Haftzug gegen den Angeklagten R.B. wegen krimineller Handlungen der Teilnahme oder Organisation der nach Artikel 283/1 KPRK organisierten kriminellen Gruppe und der Missbrauch der offiziellen Position oder Autorität nach Artikel 422/2 KPRK entschieden.
Das Gericht hat das Amt genommen und die Angeklagten R.B. wurden in einer Länge von 1 (a) Monat Haftmaßnahmen zugewiesen.
Das Gericht hat festgestellt, dass die Hauptbedingung für die Haftzuweisung erfüllt wurde, und die Kriterien aus Artikel 187 Absatz 1 wurden ebenfalls erfüllt. S.1.2. von KPRK, weil es Umstände gibt, die das Risiko der Flucht des Angeklagten mit der Absicht angeben, strafrechtliche Verantwortung zu vermeiden und so den Verlauf des Strafverfahrens zu behindern.
Auch erfüllt sind die Kriterien des Artikels 1.2.2 187 Abs.1 angesichts der konkreten Umstände des Falles gibt es Grund, den Angeklagten R.B. zu glauben, wenn sie in der Freiheit gefunden werden, wird es beseitigen, verstecken oder verändern oder strafbare Beweise, weil bestimmte Umstände zeigen, dass der Angeklagte den Fluss des Strafverfahrens durch Beeinflussung des Zeugen verhindert.
Gegen diese Entscheidung haben die Parteien ein Recht auf Beschwerde beim Beschwerdekammern des Kosovo.












