Er stach zwei Personen, das Gericht in Gjakova, genehmigt den Antrag auf Inhaftierung von E. H.

Das Verfassungsgericht in Gjakova hat bekannt gegeben, dass es Gjakovas Verfassungsgerichtsantrag gebilligt hat, indem es E.H. Angeklagten die Haftmaßnahme einen Monat zuweist, weil sie angeblich kriminelle Handlungen, versuchten Mord und leichte Körperverletzung begehen.
Nach dem Antrag der Staatsanwaltschaft, unter anderem, wird vorgeschlagen, dass “am Juli 05, 2026, etwa 10:30, in Rahovec, nach einem sofortigen Streit in der Nähe der “C Einheimischen. B. ” und “Fuck. B. ”, der Angeklagte wird verdächtigt, die verletzte F.M. durch die Wunden in lebenswichtigen Körperteilen anzugreifen. Infolgedessen wurden die Verletzten zunächst im Regional Hospital “isa Grezda” in Gjakova behandelt und anschließend zur medizinischen Behandlung nach KKUK überführt. In demselben Vorfall wird der Angeklagte verdächtigt, den verletzten E.H. zu verletzen, ihn im rechten Bein zu stechen, durch Wahl hat er eine medizinische Behandlung im Regionalkrankenhaus angenommen “isa Grezda” in Gjakova.
Der Richter des vorläufigen Verfahrens durch die Randa-Crime-Abteilung, Drilon Haracia, nach der Anhörung hat geschätzt, dass rechtliche Bedingungen für die Ernennung der Haftmaßnahme gegen Angeklagte erfüllt wurden.
Mit dieser Entscheidung wird der Angeklagte E.H. für eine Dauer von (1) Monat in Haft gehalten, die ab dem Datum der Verhaftung vom 6. Juli 2026 bis 5. August 2026 berechnet wird.
Die Parteien haben ein Recht auf diese Entscheidung beim Berufungsgericht im Kosovo./ Periskop.










