Kokain, Marihuana, Waffen und Tausende von Euro - eine Anklageschrift für sechs Personen in Suhareka

Der Gründungsstaatsanwalt in Prizren .F., A.F., und D.G., hat Klage gegen sechs Personen erhoben: S.K., A.K., F., L.A., A.F., und D.G., aufgrund des guten Verdachts, kriminelle Arbeit begangen zu haben “Blerja, Besitz, Verteilung und unbefugte Verteilung von Betäubungsmitteln, Psychotropa und Analogos <1> durch die KPR, während die A.K. Selbst für kriminelle Arbeit wurde im Besitz von <2>, nicht autorisierten Betäubungsmitteln oder 366D gehalten.
Nach der Anklageschrift hat der Angeklagte S.K. am 29. Januar 2026 in Suhareka, ohne Genehmigung und mit dem Ziel des Verkaufs und der Verteilung, die Betäubungsmittelsubstanz von Marihuana besessen. Während der Suche wurden 30 Beutel Marihuana und die Reste dieser Substanz beschlagnahmt, was nach forensischer Expertise dazu führte, Cannabis (THC) mit einem Nettogewicht von etwa 26,60 Gramm zu enthalten. Mit diesen Handlungen hat das gleiche kriminelle Arbeit begangen “Blerja, Besitz, Vertrieb und unbefugten Verkauf von Betäubungsmitteln, Psychotrope und Analogo” nach dem KPRK.
Der Angeklagte A.K., vom September 2025 bis 29. Januar 2026, in Suhareka, hat ohne Genehmigung Kokain-ähnliche Betäubungsmittel zum Verkauf angeboten. Während der Razzien wurden ca. 465 Gramm Marihuana und ca. 3,3 Gramm Kokain beschlagnahmt, sowie eine vermutete Betäubungsmittelsubstanz, digitale Waagen, Rudern und Geld in vielen der 2.200 Euro. Die beschlagnahmten Proben führten nach Angaben der Kosovo-Agentur für Forenzice zu Cannabis und Kokain. Mit diesen Aktionen hat das gleiche kriminelle Arbeit begangen “Bler, Besitz, Vertrieb und nicht autorisierter Verkauf von Betäubungsmitteln, Psychotrop und analogen” des KPRK.
Auch hat das gleiche in seinem Verein in Suhareka ohne Genehmigung eine M57-Typ Pistole, einen Clip und vier Runden von .62 mm Kaliber gehalten, im Gegensatz zum Waffengesetz. Mit diesen Handlungen hat das gleiche kriminelle Arbeit “mit Besitz, Kontrolle oder unbefugten Besitz von Waffen begangen” KPRK's.
Der Angeklagte F.F., von September 2025 bis 29. Januar 2026, in Suhareka, hat ohne Genehmigung Kokain-ähnliche Betäubungsmittel verteilt und angeboten. Während der Überprüfung wurden eine digitale Skala und zwei Fahrzeuge beschlagnahmt, die laut Anklageschrift zur Durchführung von Straftaten verwendet wurden. Mit diesen Aktionen hat das gleiche kriminelle Arbeit begangen “Bler, Besitz, Vertrieb und nicht autorisierter Verkauf von Betäubungsmitteln, Psychotrop und analogen” des KPRK.
Inzwischen haben die Angeklagten L.A., A.F. und D.G., die in Koordination handeln, von September bis November 2025 fortgesetzt, Kokain-Suchtstoffe an verschiedenen Orten in Suhareka und darüber hinaus verteilt und angeboten. Laut Anklageschrift wurde in einem Fall eine Erhöhung um über 300 Gramm vorgesehen. Das Kokain, das dann während des Fahrzeugausstiegs abgeladen und beschlagnahmt wurde. Mit diesen Maßnahmen haben die gleichen in der Koordinierung kriminelle Arbeit begangen “Blerja, Besitz, Vertrieb und nicht autorisierter Verkauf von Betäubungsmitteln, Psychotrop und analogen” des KPRK.
In dem Fall hat der Staatsanwalt des Falls die Beschlagnahme von etwa 740 Gramm Betäubungsmittel vorgeschlagen, einschließlich über 400 Gramm Marihuana und über 330 Gramm Kokain, von Angeklagten beschlagnahmt. Die Beschlagnahme einer M57-Pistole, eines Clips und vier Runden wurde ebenfalls beantragt, sowie drei Fahrzeuge, die für kriminelle Handlungen verwendet wurden. Ebenso wurde die Beschlagnahme von 2.200 Euro und 500 Schweizer Franken vorgeschlagen, da reicher Nutzen von Straftaten profitierte.
Die Staatsanwaltschaft des Falles im Falle der Einrichtung der Anklageschrift hat dem Gericht vorgeschlagen, dass nach der Aufrechterhaltung der gerichtlichen Überprüfung, Verwaltung und Bewertung von Beweisen, die hochaufgeladenen Angeklagten, für die Straftaten, die sie angeklagt werden, verurteilt und durch das Gesetz verurteilt werden.











