VVAs Beschwerde durch den Supreme wird abgelehnt, Geldstrafen bleiben in Kraft für geringe Beteiligung an Wahltreffen

Der Oberste Gerichtshof des Kosovo hat die Klage der Vetevendosje-Bewegung (LVV) gegen die Entscheidung des Wahlausschusses über Ances und Parashta (PZAP) abgelehnt, die das politische Thema als 60.000-Euro-Gutschrift für die Beteiligung von Minderjährigen an Wahlaktivitäten ausgesprochen hatte.
Der Fall betrifft zwei von LVV am 3. Juni veranstaltete Wahltreffen in Podujevo und Lipjan, für die das nichtstaatliche Kosovo Demokratische Institut (KDI) Beschwerden eingereicht hatte. Nach Einführung des Verfahrens hatte P ZAP festgestellt, dass die Teilnahme der Kinder an diesen Aktivitäten eine Verletzung des Artikels 5 Absatz 3 des Wahlgesetzes darstellte. 07/2024.
In ihrer Beschwerde hatte die LVV argumentiert, dass die fragliche Klausel nicht die Anwesenheit von Minderjährigen in politischen Aktivitäten verbietet, sondern nur ihr aktives Engagement durch politische Themen, die eine solche Verpflichtung behaupten, in konkreten Fällen nicht nachgewiesen worden sei.
Allerdings schätzte das Kollegium des Obersten Gerichtshofs, dass die Beschwerde nicht vorliegt. Nach Ansicht des Richters hat P. Das ZAP auf die einschlägigen Bestimmungen zur Wahlregulierung Anwendung genommen, und der Zweck von Artikel 5 Absatz 3 ist es, Minderjährige vor der Beteiligung an politischen und Wahlaktivitäten zu schützen.
Das Gericht betonte, dass die Auslegung dieser Bestimmung im Einklang mit dem Wohl des Kindes und den lokalen und internationalen Standards zum Schutz der Rechte von Kindern erfolgen sollte.
Der Supreme Man schätzt auch, dass die Verantwortung des politischen Subjekts nicht ausgeschlossen wird, ob Minderjährige von Eltern begleitet wurden oder ob die Initiative zur Teilnahme von ihnen stammt.
In Bezug auf die Höhe der Geldbuße stellte das Gericht fest, dass PZAP die Art und das Gewicht von Verstößen, die möglichen Auswirkungen auf den Wahlprozess sowie die Tatsache berücksichtigt hatte, dass LVV früher mit rechtlichen Verpflichtungen angekündigt wurde und für ähnliche Verstöße sanktioniert worden war.
Mit diesem Urteil hat das Oberste Gericht PZAP entschieden und die Beschwerde der Vetevendosje-Bewegung zurückgewiesen.












