Termin für die Erklärung der Teilnahme an Wahlen und Koalitionen

Heute ist die Frist für politische Parteien, die in der Republik Kosovo registriert sind, abgeschlossen, um die Zentralen Wahlkommission für die Teilnahme an den vorgezogenen Wahlen sowie für die Erklärung der Koalitionen vor der Wahl bekannt zu geben.
CEC-Sprecher Valmir Elezi erklärte Clankosova.tv, dass diese Verpflichtung gilt für insgesamt 53 politische Parteien, die derzeit registriert und funktional in dem Land.
Alle im Kosovo registrierten politischen Parteien sind verpflichtet, die KEG in einer 7-tägigen Frist - vom 1. Mai bis 7. Mai - für die Teilnahme oder Nichtwahl an den vorgezogenen Wahlen für die Kosovo-Versammlung zu melden. Diese Verpflichtung gilt nur für 53 politische Parteien, die derzeit Teil des Kosovo politischen Parteiregisters sind, also nicht für politische Themen, die an den Wahlen als Bürgerinitiativen oder unabhängige Kandidaten teilnehmen wollen, berichtet Elesi.
Elez betonte, dass die Parteien bis zum 7. Mai Fristen haben, um die KEG zu melden, wenn sie über die Koalition an den Wahlen teilnehmen wollen.
“Nach dem Gesetz für allgemeine Wahlen sollten politische Parteien, die in der KEG registriert sind und an Frühwahlen durch die Koalition teilnehmen wollen, die KEK bzw. das Amt für Aufzeichnung, Bescheinigung und finanzielle Kontrolle politischer Themen melden, dass sie auf diese Weise an diesen Wahlen teilnehmen wollen. Die Frist für diese Ankündigung ist der 7. Mai 2026. Die Koalition kann von mindestens zwei politischen Parteien aufgebaut werden, und durch Gesetz kann die politische Partei nicht von der Koalition zurücktreten, sobald sie zertifiziert ist, bis das Ergebnis der Wahlen von der KEG zertifiziert ist. Auch die politische Partei, die ein Koalitionsmitglied ist, kann nicht als Mitglied einer anderen Koalition oder sogar als Sonderpartei an den gleichen Wahlen teilnehmen”, sagte er.












