Free from tear gas charges Albulen Hadziu mit anderen Politikern

Das Verfassungsgericht in Pristina hat die Kosovo-Politiker des illegalen Besitzes von Tränengas eingefordert. Sie wurden in Abwesenheit von Beweismitteln von Gebühren erhoben. Die Ankündigung der Anklage wurde von Richter Fatime Drimaku, der sagte, dass die Angeklagten in Abwesenheit von Beweismitteln von Anklagen erhoben werden, berichtet “Justice Vow”. Nach [...]
Sie wurden in Abwesenheit von Beweismitteln von Gebühren erhoben.
Die Ankündigung der Anklage wurde von Richter Fatime Drimaku, der sagte, dass die Angeklagten in Abwesenheit von Beweismitteln von Anklagen erhoben werden, berichtet “Justice Vow”.
Nach Angaben des Gerichtsvorsitzenden schätzt das Gericht, dass es nicht nachweisen kann, dass die Angeklagten kriminelle Arbeit begangen haben, da es keine Expertise gibt, die nachweisen konnte, dass die beschlagnahmten Gegenstände nicht Waffen nach dem Gesetz über Waffen sein könnten.
Auch nach Auffassung des Richters, auch aus der Bestätigung der Rückgabe des Artikels, ist das Gericht der Ansicht, dass, wenn sie Waffen wie die Anklageansprüche waren, das gleiche nicht an den Angeklagten Lekaj zurückgegeben hätte.
Anfangs ist der Richter dieses Falls Richter Naim Krasniqi Yashanica gewesen, aber nachdem er von der Randa Kriminalabteilung an die Generalabteilung übergeben wurde, wird dieser Fall von Richter Fatime Dermaku versucht.
Nach der Anklage, die am 8. April 2016 eingereicht wurde, werden Lekaj, Baftiu, Cadaj-Bujupi und Haxhiu ohne Genehmigung mit Reißgasdosen beauftragt.
Die Anklage besagt, dass am 19. Februar 2016 um 12:20 Uhr in der Halle des Kosovo-Parlaments nach einer Pause in der Arbeit des Parlaments, bis der Angeklagte während der Überprüfung durch die Sicherheitsarbeiter des Parlaments in die Halle zurückkehrte, der Angeklagte von einem Tränengasballon gefunden und beschlagnahmt worden war, den sie ohne Genehmigung gehalten haben.
Für diese Aktionen werden die vier Anklageden vermutet, dass jede gesondert begangene kriminelle Arbeit “Eigentum, Kontrolle oder unbefugte Besitz von Waffen” nach Artikel 374 Absatz 1 KPRK. /Ein Vow für Gerechtigkeit












