Neue Maßnahmen treten heute in Kraft, gelten für alle Gemeinden

Das Ministerium für Gesundheit, unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und des Geistes des Verfassungsgerichtsgesetzes, wird auf der Grundlage der IKSC-Empfehlungen die Maßnahmen ergreifen, die mit separaten Entscheidungen für jede Gemeinde gewarnt werden. Ab dem 15. April, 0600 Stunden, mit dem Ziel, das Leben der Bewohner in den Gemeinden der Republik Kosovo zu schützen [...]
Vom 15. April bis zum 6. August, mit dem Ziel, das Leben der Bewohner in den Gemeinden in der Republik Kosovo mit separaten Entscheidungen zu schützen, werden neue Fahrmaßnahmen umgesetzt.
Entscheidungen werden speziell für gefährdete Gemeinden und in Quarantäne befindliche Gemeinden getroffen. Diese Maßnahmen zielten darauf ab, “die Infektion COVID-19” zu verhindern, zu bekämpfen und zu beseitigen.
Diese Entscheidungen treten ab dem 15. April 0600 in Kraft.
Die Entscheidungen ermöglichen die Zirkulation von Subjekten über das Alter von 16 Jahren für nur eineeinhalb Stunden am Tag nach planmäßigen wöchentlichen Zeitplan, nach der vorherigen Figur ihrer persönlichen Zahl. Für Ausländer gilt jedoch die gleiche Entscheidung für die neueste Anzahl von Pässen.
Um den Bedürfnissen der Wirtschaftsbeteiligten oder relevanten Einrichtungen gerecht zu werden, steht der Wirtschaftsbeteiligten und den Frontinstitutionen die freie Verkehr von Waren und Dienstleistungen zur Verfügung, um die Funktionsfähigkeit der Supply Chain als Prozess zu gewährleisten, der von dem ersten Gegenstand der Produktion, Verarbeitung und Dienstleistung bis hin zum Transport von Produkten, Vertrieb und Verkauf an den neuesten Verbraucher, der freien Verkehr für die Institutionen nur zur Durchführung der offiziellen Aufgaben auf der beigefügten Liste in Anhang 2 und 3 dieser Entscheidungen. Um nach Vorpreisbedingungen zirkulieren zu können, werden Aussagen von ATK-System benötigt EVE.
Die Entscheidungen verweisen auch auf die Möglichkeiten der Bewegung in Bezug auf kranke, behinderte Menschen, Opfer häuslicher Gewalt und Todesfälle.
Zu den Geldentscheidungen gehören finanzielle Sanktionen für die verwaltungswidrige Durchführung von körperlichen und juristischen Personen.
Diese Maßnahmen werten den 4. Mai 2020.
Je nach Ergebnis werden die Entscheidungen spätestens am 30. April 2020 in Absprache mit der IKSC überprüft.











