Zwei Kosovar beschlagnahmten Eigentum um 1m Euro

Der Beschwerdekammerngericht hat die Gefängnisstrafe gegen die beiden Angeklagten, die F.S. und die M.S. bestätigt und ihre Vermögenswerte von etwa 1m Euro beschlagnahmt. Die Sonderabteilung des Berufungsgerichts hat ihre Gefängnisstrafen für zwei Jahre bei F.S. und M.S. bestätigt. Sie haben auch bestätigt [...]
Der Beschwerdekammerngericht hat die Gefängnisstrafe gegen die beiden Angeklagten, die F.S. und die M.S. bestätigt und ihre Vermögenswerte von etwa 1m Euro beschlagnahmt.
Die Sonderabteilung des Berufungsgerichts hat ihre Gefängnisstrafen für zwei Jahre bei F.S. und M.S. bestätigt.
Sie wurden auch die vom Verfassungsgericht in Pristina ausgesprochene Ergänzungsstrafe für die Beschlagnahme von Eigentum/things, die von der Kommission für strafrechtliche Maßnahmen in Höhe von 946,820,84 Euro beschlagnahmt wurden, geprüft.
Das erste Amtsgericht “Act, vom 28.03.2019, wurde nur in Bezug auf die rechtliche Erwähnung von Straftaten und die Handlungen der Angeklagten von “geändert. Die Freigabe des Geldes zur Koordinierung” nach Artikel 308 der Republik Kosovo Strafgesetzbuch (KPRK) und Artikel 32 Abs.2 Abs.2.1 und 2.2 des Gesetzes zur Verhinderung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus werden in “erneut kommuniziert Die Freigabe des Geldes in die Koordinierung” nach Artikel 308 der Republik Kosovo Strafgesetzbuch (KPRK) und Artikel 56 Abs.1, Bestimmungen 1.1 und 1.2 des Gesetzes zur Bekämpfung von Geld und Finanzierung des Terrorismus”, sagte der Bericht.
Diese rechtliche Bewertung hat jedoch nicht zur Verurteilung des Angeklagten beigetragen.
In anderen Fällen bleibt das Beschwerdegericht unverändert.












