Zwei Leute, die zum Gefängnis für die Einfuhr von Marihuana verurteilt wurden

Das Verfassungsgericht in Gjakova ) hat die Abteilung für Kriminalkriminalität die Verurteilung verurteilt, die gegen Indikatoren F. Sh. und A. I. für kriminelle Arbeit, “Blerja, Besitz, Vertrieb und unerlaubter Verkauf von Narcotika, Psychotrope und analogen” strafbar ist, während für Angeklagte F. St. und für kriminelle Arbeit, “Unautorisierte Passage [...]
Die Angeklagten sind schuldig, weil bis zum 26. Dezember 2019, etwa 21:30 Minuten, am Grenzpunkt “Qaffe Morine” Gjakova, genau im Dorf Morina, ohne Autorisierung, narkotische Substanz des Typs “marja” von Republik und Albanien in die Republik Kosovo importiert hat.
In diesen Aktionen beschuldigte F. Sh. und A. I. Sie haben kriminelle Arbeit begangen “Besitz, Vertrieb und Verkauf von Drogen, Psychotrope und Analogo”, die mit dem Strafgesetzbuch der Republik Kosovo bestraften Arbeit (KPRK).
Und die Angeklagten F. St. Bürger der Republik Albanien haben auch die kriminelle Arbeit begangen “Unautorisierte Kreuzung von Grenzübergängen oder Grenzlinie”.
Die Prüfungskammer, nachdem sie die Papierarbeit und die Anhörung der Zeugen überprüft hat, hat einen Verurteilungsfall für Angeklagte F. S. ausgestellt, in dem sie einen einzigartigen Satz für zwei kriminelle Handlungen erklärt hat, die ihn mit acht (8) Monaten Gefängnis und Geldstrafen in Höhe von fünfhundert und fünfzig (550), Euro, während A. I. sieben Monate Gefängnis und dreihundert (300) Euro Geldstrafe.
Die Angeklagten haben die verfahrensmäßigen Kosten getrennt für die Höhe von 25 (25) Euro, die Kosten der gerichtlichen Perücke in Höhe von 25 (25) Euro, sowie die Höhe von 50 (50) Euro für die Entschädigung der Opfer von Straftaten berechnet.
Die Seiten haben das Recht, sich gegen diese Entscheidung beim Beschwerdekammern zu berufen.












