Noch keine Anklage für 32 Frauen aus Syrien zurück

Der Sonderstaatsanwalt des Kosovo führt im April dieses Jahres noch weitere Untersuchungen zu 32 Frauen aus Syrien nach Kosovo. Alle 32 repatriierten Frauen werden unter Verdacht der Organisation und Beteiligung an terroristischen Gruppen untersucht. Der Sonderstaatsanwalt hat Radio Free Europe die Tatsache bestätigt, dass immer noch [...]
Der Sonderstaatsanwalt des Kosovo führt im April dieses Jahres noch weitere Untersuchungen zu 32 Frauen aus Syrien nach Kosovo.
Alle 32 repatriierten Frauen werden unter Verdacht der Organisation und Beteiligung an terroristischen Gruppen untersucht.
Der Sonderstaatsanwalt hat dem Radio Free Europe die Tatsache bestätigt, dass er noch keine Gebühren für wiederverpatriierte Frauen erhoben hat.
Der Fall von syriengeleiteten Frauen befindet sich noch in der Phase der Untersuchungen der Kosovo-Sonderanwälte. Sie werden für kriminelle Handlungen “Organisierung und Teilnahme an terroristischen Gruppen”, von Artikel 143 Absatz 2 der Republik Kosovo Strafgesetzbuch, bzw. von Artikel 3 Absatz 3, “Wiedervereinigung oder Teilnahme an der Armee oder ausländischen Polizei, außerhalb der paramilitärischen Formationen oder vor der Polizei, zur Gruppenorganisation oder einzeln” außerhalb des Territoriums der Republik Kosovo<5>, wird die Reaktion des Kosovo Sonderstaatsanwalts gesagt.
Nun ist es drei Monate gewesen, da 32 Frauen aus Syrien zurückkehrten bleiben unter Hausarrest.
Im Jahr 2015 verabschiedeten die Kosovo-Institutionen ein besonderes Gesetz, mit dem die Teilnahme an ausländischen Kriegen bestraft wird, wo auch Bestrafungen für diejenigen vorgesehen werden, die an diesen Kriegen teilnehmen.












