Die Haftmaßnahme von “Currit” und andere bleibt in Kraft

Der Beschwerdekammerngericht hat die Klagen von Verteidigungs Anwälten gegen die Ernennung, die die monatliche Haft gegen die Angeklagten Ismet Osmani, bekannt als “Curri”, Ilir Boyka, Adil Thaci und Mentor Maqan, als ungläubig abgelehnt. Das Verfassungsgerichtsgesetz in Pristina bleibt in Kraft und die Gefangenen bleiben [...]
Der Beschwerdekammerngericht hat die Klagen von Verteidigungs Anwälten gegen die Ernennung, die die monatliche Haft gegen die Angeklagten Ismet Osmani, bekannt als “Curri”, Ilir Boyka, Adil Thaci und Mentor Maqan, als ungläubig abgelehnt.
Das Verfassungsgerichtsgesetz in Pristina bleibt in Kraft und die Gefangenen werden bis zum 20. Juni in Haft bleiben.
Die betreffenden Angeklagten begehen angeblich kriminelle Handlungen “Fajde”, “taskation” und “Defee”.
Das Beschwerdekammerngericht schätzt, wie das erste Beschwerdekammerngericht, ausreichende rechtliche Gründe für die Ernennung der Haftmaßnahme gegen die betreffenden Angeklagten gemäß Artikel 187 der Republik Kosovo Strafverfahrensordnung.
Das ist, weil es einen Verdacht gibt, dass sie das Verbrechen begangen haben, das sie vermutet haben, während es Grund zu glauben, dass sie Beweise oder Zeugen beeinflussen können, oder sie können die kriminelle Arbeit wiederholen.












