1. April, Letztes Datum für die Erklärung des Eigentums älterer öffentlicher Beamter

Die Anti-Korruptions-Agentur hat allen führenden öffentlichen Beamten, die nicht das Eigentum erklärt haben, angekündigt, dass ihre gesetzliche Verpflichtung bis Montag, 1. April 2019 erfolgen muss. Die Zahl dieser Bezeichnung entspricht dem Absatz 4, Artikel 81, des Gesetzes Nr. 05L -031 Für das Allgemeine Verwaltungsverfahren, das besagt, dass: [...]
Die Zahl dieses Begriffs ist im Einklang mit Absatz 4, Artikel 81 des Gesetzes Nr. 05L -031 Für das Verfahren des Generaladministrators, das besagt, dass: “Samstage, Sonntage und offizielle Feiertage werden den Beginn und die Bewegung der Fristen nicht verhindern. Wenn der letzte Tag einer Frist am Samstag, Sonntag oder einem offiziellen Urlaub fällt, läuft die Frist am Tag der Arbeit ab, der unmittelbar darauf folgt”.
Die Agentur ist allen Beamten zur Verfügung, damit der Prozess der regelmäßigen Eigentumserklärung erfolgreich durchgeführt wird.












