Die Verfassung lehnte den Antrag der Demak Brüder ab

Das Verfassungsgericht der Republik Kosovo hat bei der Überprüfungsverhandlung am 13. November 2019 unter anderem auch den Fall von Zeqir Demaku, Jahir Demaku, Fadil Demaku, Nexhat Demaku, Isni Thaci, Demaj Union, Selman Demaj, Dritton Demaj und Agim Demaj geprüft. Ziel der Anfrage war es, die Verfassungsmäßigkeit der Voreingenommenheit zu beurteilen.
Das Verfassungsgericht der Republik Kosovo hat bei der Überprüfungsverhandlung am 13. November 2019 unter anderem auch den Fall von Zeqir Demaku, Jahir Demaku, Fadil Demaku, Nexhat Demaku, Isni Thaci, Demaj Union, Selman Demaj, Dritton Demaj und Agim Demaj geprüft.
Gegenstand des Antrags war die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes des Obersten Gerichtshofs des Kosovo [Pml.n.158/2018] vom 26. September 2018, mit dem die Forger des Antrags behaupteten, dass die garantierten Rechte auf Artikel 24 [Barazia-Vorgesetz] verletzt wurden, Artikel 31 [rechts- und unparteiisch] das Recht auf Verfassung der Republik Kosovo betreffend Artikel 6 (Recht auf einen fairen Prozess) der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte sowie die 53 [E der Menschenrechte auf die Verfassung].
Fordern Sie auch Backers KI 176/18 geltend, dass der Oberste Gerichtshof mit einem umstrittenen Urteil gegen die SS ihr garantiertes Recht auf Artikel 29 [das Recht auf Freiheit und Sicherheit] der Verfassung verstoßen hat. Fordern Sie Backers KI 176/18 gleichzeitig durch das Verfassungsgericht auf, vorübergehende Maßnahmen zu verhängen, jedoch “, um die Durchführung der umstrittenen Entscheidung” zu verhindern. Fordern Sie auch Backers KI 06/19 an, dass der Gerichtshof vorübergehende Maßnahmen erlassen sollte, um die Durchführung des Vollstreckungsverfahrens für Urteile des Verfassungsgerichts in Mitrovice in den Nummernklassen 123, 125, 126 und 127 bis zur Gründung des Verfassungsgerichts der Republik Kosovo vorzunehmen.
Die Anforderungen stützten sich auf Artikel 113 Absatz 7 [Juridiskition und befugte Parteien] der Verfassung, auf Artikel 22 [Aufnahmeprozess], 27 [die vorläufigen Maßnahmen] und 47 [Wütigkeitsanträge] des Gesetzes für das Verfassungsgericht. 03 L-121, sowie Regel 32 [Erstellung von Anträgen und Antworten] und 56 [Übung einer einstweiligen Maßnahme] der Verfassungsgerichts-Arbeitsordnung
Das Gericht hat mit einstimmigen Urteilen des Gerichts und gemäß Artikel 113,7 des Verfassungsgerichts, Artikel 20 des Verfassungsgerichts und mit den Bestimmungen 39 des Verfassungsgerichts1), 39552) und 59ew2 der Arbeitsordnung beschlossen, den Antrag für inakzeptabel zu erklären.
Das Gericht entschied, den vorläufigen Antrag gemäß Artikel 27 des Verfassungsgerichtsgesetzes und der 57. Regel der Arbeitsordnung abzulehnen.












