Das Gesetz gegen Sami Lushtaku und 22 weitere bleiben in Kraft

Das Berufungsgericht im Kosovo hat die Entscheidung des Verfassungsgerichts am 5. April in Pristina ermöglicht, durch die die Beschwerden von 23, die beschuldigt wurden, Anklage fallen zu lassen und Beweise abzulehnen, zurückgewiesen wurden. Nach der Anklageschrift, dass der Sonderankläger, der die Genehmigung der Skala erhalten hat [...]
Das Berufungsgericht im Kosovo hat die Entscheidung des Verfassungsgerichts am 5. April in Pristina ermöglicht, durch die die Beschwerden von 23, die beschuldigt wurden, Anklage fallen zu lassen und Beweise abzulehnen, zurückgewiesen wurden.
Nach der Anklageschrift, dass der Sonderankläger, der erste Grad Zustimmung erhalten hat, E.T., S.H.H., S.L., I.H., M.L., D.G., B.D., W.B., A.B., Y.B., G.A., J.Z., M.H.A., U.I.I., D.J.E., N.R.R.R.R.R., R.R., F., S.T., S.T., M., M.A., M.A., M. und verschiedene kriminelle Arbeiten, B.D.
Unter ihnen sind Personen, die mit Amtsmissbrauch oder behördlicher Gewalt, der Flucht einer Person, die der Freiheit, der Befreiung der Flucht, der illegalen Freilassung von Personen, die der Freiheit beraubt sind, der Teilnahme an organisierten kriminellen Gruppen usw.
Das Berufungsgericht im Kosovo schätzt, dass das Gericht des Ersten Jahrhunderts ordnungsgemäß gehandelt hat, wenn es den Antrag der Beklagten auf Amtsenthebung als unbegründet abgelehnt hat, da keine der ursprünglichen Umstände in Artikel 250.1, 1.2 und 1.4 dieses Kodex vorgelegt werden.












