Anklage gegen Kriegsverbrechen Anklagen bleibt in Kraft

Das Berufungsgericht Kosovo, das nach Beschwerden regiert wurde, hat das Urteil des Verfassungsgerichts in Prizren am 1406.2018 aktiviert, mit dem sie auf die Beschwerde des Angeklagten Darko Tasic als unkonventionell abgelehnt wurden, die Anklage zu erheben und gegen Beweise zu widersetzen. Nach der Anklage, dass der Sonderstaatsanwalt, der [...]
Gemäß der Anklage, dass die besondere Verfolgung, die die erste Instanz von Tasic genehmigt hat, aufgrund von zwei Werken der “Kriegsverbrechen gegen die zivile Bevölkerung in der Koordination”, wie in Artikel 142 über RSFJ Artikel 22, derzeit auch mit dem in Kraft getretenen Strafrecht der Republik Kosovo strafbar ist, erhoben wird.
Das Beschwerdekammerngericht des Kosovo schätzt, dass der Gerichtshof des Ersten Jahrhunderts korrekt gehandelt hat, wenn er den Antrag des Angeklagten auf Nichteinziehung der Anklage als unbegründet nach Artikel 249 Abs.3 der Republik Kosovo Strafverfahrensordnung abgelehnt hat, da keine der ersten Umstände in Artikel 250.1, 1.2 und 1.4 dieses Kodex dargestellt werden.
Der Beschwerdekammerngericht hat auch die Beschwerde des Angeklagten gegen seine Entscheidung zur Fortsetzung der Haftmaßnahme für zwei Monate, vom 26.06.2018, abgelehnt.











