Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen eine Person, die nach Syrien führt

Der Sonderankläger der Republik Kosovo hat Anklage gegen die R.D. Angeklagten in Richtung der kriminellen Arbeit “Wiedervereinigung oder Beteiligung an der militärischen oder ausländischen Polizei, in den ausländischen paramilitärischen oder vorpolizistischen Formationen, in Gruppenorganisation oder einzeln” außerhalb des Territoriums der Republik Kosovo im Krieg in Syrien erhoben. Nach dem Sonderanklägergesetz [...]
Laut Sonderanklägergesetz, der Angeklagte R.D., begann am 26.05.2017 bereitwillig und bewusst nach Syrien zu reisen, um sich den Militärorganisationen in Syrien anzuschließen.
Nach seiner Abreise in die Republik Türkei haben Behörden aus der Republik Kosovo seine Rückkehr nach Kosovo beantragt. Der Angeklagte R.D., am Tag des 02.06.2017, wurde in der Türkei gehalten, inzwischen, am Datum 14,05.2017, ist in den Kosovo zurückgekehrt.
Mit diesen Aktionen beging er kriminelle Arbeit “Wiedervereinigung oder Beteiligung an der Armee oder ausländischen Polizei, an paramilitärischen ausländischen Formationen oder vor der Polizei, in Gruppenorganisationen oder einzeln”, außerhalb des Territoriums der Republik Kosovo aus Artikel 3 Absatz 3 des Gesetzes zur Verhütung und zum Beitritt bewaffneter Konflikte außerhalb des Landes L-05002.












