Eine Anklage von drei Personen in Prizren ist eingereicht: versuchter Mord und Schläge

Der Verfassungsankläger in Prizren, der Randa-Crime-Abteilung, hat gegen die Angeklagten Anklage erhoben: R.K., E.K. und A.B., für kriminelle Handlungen: “schwer versuchter Mord”, “im Besitz, in der Kontrolle und im unbefugten Besitz von Waffen” und für kriminelle Arbeit “Pjesing at buffing” of KPRK. Durch die Anklage, nach Datum [...]
Der Verfassungsankläger in Prizren, der Randa-Crime-Abteilung, hat gegen die Angeklagten Anklage erhoben: R.K., E.K. und A.B., für kriminelle Handlungen: “schwer versuchter Mord”, “im Besitz, in der Kontrolle und im unbefugten Besitz von Waffen” und für kriminelle Arbeit “Pjesing at buffing” of KPRK.
Laut der Anklageschrift, am 13. August 2018, um 16:45 Minuten, in Prizren, auf dem Pfad von “Pushards”, auf dem Parkplatz “Toni”), versucht der Angeklagte R.K. bewusst, die andere Person seines Lebens durch das zu berauben, was sie absichtlich das Leben anderer Menschen gefährden wollen, in einer Weise, dass nach einem vorläufigen Streit zwischen E.K. Anklagepunkte, auf der einen Seite und D.B., Angeklagte, auf ihrer eigenen Seite, und andere Familienmitglieder, auf ihrer eigenen Seite des Parks, auf der anderen Seite des D.B.
Der Angeklagte R.K., in dem Moment, in dem Sie einen Kampf sehen, der in der Nähe des Ortes des Ereignisses beginnt und mit der Feuerwaffe “Beretta” ausgestattet ist, von hinter dem verletzten D.B. abgegrenzt, und schlug ihn auf der Rückseite des Kopfes und Halses, was Knochenbrüche und Wunden im Hals verursacht. Auf der anderen Seite trafen die gleichen Muscheln die Angeklagten A.B. zu Fuß und die E.K. mit ihren Körperverletzungen.
Mit diesen Handlungen besteht begründeter Verdacht, dass der Angeklagte R.K. die Straftat von “dem versuchten schweren Mord “aus Artikel 179 Absatz 1 Nummer 1.5 betreffend KPRKs Artikel 28 begangen hat.
Auch die Beklagte R.K., auch mit krimineller Tätigkeit beschuldigt “behalten Eigentum, Kontrolle und unbefugten Besitz von Waffen” durch Artikel 374 Absatz 1 KPRK.
In der Zwischenzeit werden die E.K. Angeklagten und A.B. beschuldigt, an der Schläge beteiligt zu sein, was zu einer schweren Körperverletzung durch die verletzten D.B. geführt hat, und damit kriminelle Arbeit begangen “Mating” aus Artikel 190 Absatz 1 KPRC.
Der Staatsanwalt des Falles im Falle der Begründung der Anklageschrift hat vorgeschlagen, dass der Angeklagte für schuldig befunden und nach dem Gesetz für strafbare Handlungen bestraft wird, die ihm auferlegt werden.












