Schule, die Kosovo-Flüchtlingskinder in Deutschland abgelehnt hat, ermöglicht es ihnen, die Schule fortzusetzen

Als sie mit ihrer Entscheidung “in ihrer Tasche” in die Schule gingen, die sie zuvor abgelehnt hatte, wurden 6 Schüler wieder die Anwesenheit in der Schule verweigert. Aber in der Zwischenzeit sind Ministerium und Schule überzeugt und Kinder am Montag können in die Schule gehen, schreibt Albinfo.ch. News published days ago in [...]
Als sie mit ihrer Entscheidung “in ihrer Tasche” in die Schule gingen, die sie zuvor abgelehnt hatte, wurden 6 Schüler wieder die Anwesenheit in der Schule verweigert. Aber in der Zwischenzeit sind Ministerium und Schule überzeugt und Kinder am Montag können in die Schule gehen, schreibt Albinfo.ch.
Eine Pressemitteilung vor Tagen in der renommierten deutschen Zeitung “Süddeutsche Zeitung” hatte sich in deutscher Meinung widersetzt. 6 Flüchtlingskinder aus Kosovo, die im Asylzentrum von Manching geschützt sind, hatte dem Münchner Verwaltungsgericht das Recht eingeräumt, bis zum Ende des Schuljahres regelmäßiges Deutsch-Sprachunterricht zu besuchen. Dieses Recht wurde gegeben, indem sie sich auf das Grundrecht verlassen, das sie regelmäßig Schulunterricht besuchen müssen.
Aber als sie mit ihrer Entscheidung “in ihrer Tasche” in die Schule gingen, die sie zuvor abgelehnt hatte, wurden 6 Schüler erneut in der Schule ausgeschlossen, übertragen albinfo.ch.
In der Zwischenzeit haben aber im Ministerium für die Bildung der Bravarien auf Landebene erklärt, dass Kinder die Lektion ab Montag besuchen können.
Der Fall betrifft Kinder der Kosovo-Flüchtlinge, die im Jahr 2013 nach Deutschland kommen. Ihre Eltern hatten sich abgelehnt, ihre Kinder die Lektion zu folgen, die weitgehend auf diejenigen am “Heim” reduziert wurde, in denen sie lebten, so niedrig - Niveau deutsche Anerkennungsstudierende dort gingen, Broadcast albinfo.ch. Während ihre Kinder, die 3 Jahre oder so in Deutschland leben, bereits in den Städten, in denen sie früher lebten, eine regelmäßige Deutsch-Sprachschule besucht hatten.
So ist der Grad ihrer deutschen Anerkennung ausreichend.
Während die Tatsache, dass Tage früher diese Kinder von der Einfahrt in die Schule ausgeschlossen wurden, obwohl sie dieses Recht durch gerichtliche Entscheidung gewonnen hatten, musste es nach dem Ministerium mit dem Begriff der Beschwerde gegen diese Entscheidung zu tun, die Frist für minusrine. Aber inzwischen hat das Ministerium zusammen mit der Regierung des Oberbayerns beschlossen, keine Beschwerde einzureichen.












