Deutsche Botschaft in Pristina Änderungen der Arbeitsvisumverfahren

Die Botschaft Deutschlands in Kosovo hat einige Änderungen an den Antragsverfahren für ein Arbeitsvisum für Deutschland vorgenommen. Durch eine Ankündigung auf der offiziellen Seite der Botschaft wird bekannt, dass bei Arbeitsvisums für Deutschland ab dem 1. November ein Unterschied zwischen Beschäftigung nach Beschäftigung Regel 26 Artikel 2 [...]
Durch eine Ankündigung auf der offiziellen Seite der Botschaft wird bekannt, dass bei Arbeitsvisums für Deutschland vom 1. November einen Unterschied zwischen Beschäftigung nach Beschäftigung Regel 26 Artikel 2 und dem Beginn anderer Qualifikationsbeschäftigungen (die EU-Blaukarte, Fähigkeiten, etc.) besteht.
“Von nun an wird ein Unterschied zwischen Beschäftigung nach Beschäftigung eingestellt ė 26 Artikel 2 und dem Beginn anderer Qualifikationsbeschäftigungen (die EU-blaue Karte, Fähigkeiten, etc.).












