Deutsche Botschaft Änderungen Arbeitsabläufe für Kosovar Möchten Sie Visum suchen

Die Botschaft Deutschlands in Kosovo hat einige Änderungen an den Antragsverfahren vorgenommen, für Visa aus dem Kosovo nach Deutschland. Durch eine Ankündigung auf der offiziellen Seite der Botschaft wird bekannt, dass bei Arbeitsvisums für Deutschland ab dem 1. November ein Unterschied zwischen Beschäftigung nach Beschäftigung Regel 26 Artikel 2 [...]
Durch eine Ankündigung auf der offiziellen Seite der Botschaft wird bekannt, dass bei Arbeitsvisums für Deutschland vom 1. November einen Unterschied zwischen Beschäftigung nach Beschäftigung Regel 26 Artikel 2 und dem Beginn anderer Qualifikationsbeschäftigungen (die EU-Blaukarte, Fähigkeiten, etc.) besteht.
“Von nun an wird ein Unterschied zwischen Beschäftigung nach Beschäftigung eingestellt ė 26 Artikel 2 und dem Beginn anderer Qualifikationsbeschäftigungen (die EU-blaue Karte, Fähigkeiten, etc.). Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die richtige Kategorie wählen. Bedauerlicherweise, wenn Sie die Anfrage an die falsche Kategorie eingereicht haben, müssen wir den Eintrag in das Visumamt ablehnen”, sagte die Ankündigung.
Auf der anderen Seite berichtet die Botschaft Deutschlands, dass “bisher empfohlen wurde, dass für die Vorabnahme von Visa-Bewerbungen für Start-up-Beschäftigung nach der Beschäftigungsordnung von 26 Artikeln 2 die Erlaubnis zur Arbeit an der Bundesarbeitsstelle” beantragen soll.
Dieses Verfahren wird am 1. November 2017 abgeschlossen. Die Bundesarbeitsstelle wird von nun an immer in das Visumverfahren einbezogen, die Botschaft berichtet.
Die Botschaft Deutschlands hat auch angekündigt, dass “Präferenzen, die von den deutschen Behörden bis zum 1. November 2017 ausgegeben wurden, gültig bleiben, aber sie werden während der Terminierung nicht als Prioritäten betrachtet. ”












