Ein Monat Haft von organisierten Verbrechen Verdächtige mit Betäubungsmitteln und Geldwäsche

Das Finanzgericht in Pristina, die Sonderabteilung hat dem Antrag des Sonderanklägers der Republik Kosovo zugestimmt und die Haftmaßnahme 30 Tage lang den Angeklagten A.H. unter Verdacht auf Straftaten zuweisen “Die Teilnahme oder Organisation der organisierten kriminellen Gruppe”, “Blerja, Besitz, Vertrieb und unbefugter Verkauf von Betäubungsmitteln, Psychotrotypen und analogen “Geldwäsche”.
Der Prozess des vorläufigen Verfahrens wurde angeblich genehmigt P-Antrag Der SRK für die Haftzuweisung vom 8. Juli 2026 mit dem Fall, dass dem Beklagten die 30-tägige Langzeithaftmaßnahme zugeteilt wurde.
Nach der Anhörung schätzt das Gericht, dass die Ernennung der Haftmaßnahme zu diesem Strafverfahren angemessen ist, da derselbe Verdächtige schwerer Straftaten, wenn der Angeklagte in Freiheit freigelassen wird, ein Strafverfahren vermeiden kann und für Justizorgane schwerfällig sein kann, das gleiche beseitigt werden könnte, versteckt, gefälscht von Straftaten, oder könnte den normalen Verlauf des Strafverfahrens verhindern, sowie andere Personen, die eventuell in diesen Handlungen diagnostiziert worden sein könnten, beeinflussen, <1> sagt die Erklärung.
Verdächtige A.H., Verdacht auf kriminelle Handlungen “Blerja, Besitz, Vertrieb und unerlaubter Verkauf von Betäubungsmitteln, Psychotropen und Analogophonen” gemäß Artikel 267 Absatz 2 betreffend Absatz 1 des KPR und kriminelle Arbeit “Die Freigabe von Geld” durch Artikel 302 betreffend KPRK Artikel 31 betreffend Artikel 56 Absatz 1 des Gesetzes zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Gegen diesen Rechtsakt haben verärgerte Parteien das Recht, über das Verfassungsgericht in Pristina Beschwerde beim Berufungsgericht zu erheben.










