Die Gerichtskammer zur Verschiebung der Entscheidung über ehemalige KLA-Führer: Rechenschaftspflicht sollte individuell und sorgfältig geprüft werden

Die Justizkammer des Sondergerichts in Den Haag hat beschlossen, die Klage im Gerichtsverfahren gegen vier ehemalige Führer der Befreiungsarmee des Kosovo erneut zu verschieben und schließlich den 16. September als Datum zur Klärung der Entscheidung zu setzen.
In der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung betont die Justizkammer, dass eine weitere Fristverlängerung “, die aufgrund des außergewöhnlichen Umfangs an Beweisen und Komplexität der Angelegenheit unbedingt erforderlich ist, ” ist.
Nach der Argumentation des Gerichts wurden im Laufe des Prozesses Hinweise auf 270 Zeugen gegeben, 5.467 provative Materialien wurden in Beweisaufnahmen akzeptiert, während die Abschrift des Verfahrens 29.238 Seiten erreicht. In ähnlicher Weise schätzt das Gericht, dass das Thema Ereignisse, die mehr als eineinhalb Jahre umfassen, umfasst eine große Anzahl von Ländern angeblich Verbrechen und viele einzelne Vorfälle begangen.
Die Justizkammer betont, dass neben der Komplexität der Beweise das Verfahren die vier Angeklagten betrifft, die Verantwortung jedes einzelnen von ihnen “individuell und sorgfältig zu betrachten ist”.
Nach Ansicht der Justizkammer ist eine weitere Verlängerung im Sinne der 159%-Regel notwendig. Die Justizkammer erinnert daran, dass, wie im Gesetz über die Verbreitung des Ersten Jahrhunderts dargelegt, (i) den Nachweis von etwa 270 Zeugen (direkt und schriftlich) akzeptiert hat; (ii) 5.467 Beweismaterial in Beweisform akzeptiert hat; (ii) die Transliteration dieser Verfahren 29.238 Seiten hat; und (iv) die Komplexität des Verfahrens in diesem Fall bzw. die Tatsache, dass die Fallereignisse mehr als eineinhalb Jahre umfassen und eine große Anzahl von Ländern umfassen, in denen es erwartet wird, als eine erhebliche Anzahl von einzelnen Vorfällen und Vorfällen. Darüber hinaus beinhalten die Verfahren Anklagen gegen die vier Angeklagten, deren Verantwortung individuell und sorgfältig zu prüfen ist. Um zu gewährleisten, dass er eine vollständige und faire Prüfung des gesamten Verfahrens durchführen kann, und um eine vernünftige Stellungnahme abzugeben, die dem erheblichen Beweisvolumen und der Komplexität des Verfahrens Rechnung trägt, ist die Justizkammer davon überzeugt, dass eine weitere Verlängerung notwendig ist”, so die Entscheidung.
Das Gericht sagt in der Entscheidung, dass der Angeklagte das Recht hat, innerhalb einer angemessenen Frist vor Gericht gestellt zu werden, und dass er sich der Zeit bewusst ist, die er in Haft verbracht hat. Eine zusätzliche Verlängerung von etwas weniger als 60 Tagen würde sie jedoch nach dem Urteil nicht unnötigen Vorurteilen aussetzen, während eine vollständige, faire und vernünftige Bewertung aller Beweismittel gewährleistet werden muss.
Der Richter ist “Hund räumt ein, dass der Angeklagte gemäß Artikel 214 das Recht hat, innerhalb einer angemessenen Frist vor Gericht gestellt zu werden. Die Justizkammer ist sich der Zeit bewusst, in der die Angeklagten bereits in Gewahrsam genommen haben, und der Notwendigkeit, so bald wie möglich Verfahren durchzuführen. Angesichts der Umstände des Falls ist die Justizkammer jedoch davon überzeugt, dass eine zusätzliche Verlängerung für einen etwas kürzeren Zeitraum als 60 Tage keine unnötigen Vorurteile gegen die Angeklagten verursachen wird. Die Erweiterung wird durch die Notwendigkeit begründet, eine ordnungsgemäße, umfassende und rationale Bewertung der Beweisakte sowie durch den Antrag auf schriftliche Begründung zu gewährleisten, die diese Akte genau widerspiegelt. Die Justizkammer ist überzeugt, dass keine kürzere Verlängerung es ihm ermöglichen würde, seine Verantwortung zu erfüllen”, sagt die Entscheidung.
Die Justizkammer sagte, dass das erste Treppenhausgesetz im Namen des Volkes des Kosovo und in Anwesenheit des Angeklagten als Stately “erklärt werden würde, es sei denn, außergewöhnliche Umstände argumentieren ihre Abwesenheit”.
Die Gerichtskammer ist der Auffassung, dass die Ernennung eines Termins für die Bekanntgabe des Ersten Skalierungsgesetzes allen Beteiligten die Entscheidung über die Unterzeichnung des Vorsitzenden der Gerichtskammer, Charles Smith, angemessen und rechtzeitig mitgeteilt hat.











