Bloodov: Actuals gegen zwei Personen für schwere versuchten Mord

Der Oberste Staatsanwaltschaft in Gjakova hat angekündigt, dass sie zwei Personen wegen schweren versuchten kriminellen Handlungen angeklagt haben, schreibt Periscope. Aus dieser Strafverfolgung wurden Einzelheiten zum Fall angegeben. <x0)
Aus dieser Strafverfolgung wurden Details des Falls zur Verfügung gestellt.
“Mit diesen gleichen Aktionen hat das gleiche den kriminellen Akt begangen “den schweren versuchten Mord von” aus Artikel 173 Abs.1 unter par.1.5 im Zusammenhang mit KPRKs 28. Artikel”, sagt es unter anderem.
Vollständige Ankündigung:
Aggression gegen zwei Personen wegen versuchten Straftaten, Besitz, Kontrolle oder unbefugtem Besitz von Waffen und Hilfe bei der Begehung eines schweren Mordes im Versuch
Gjakova, 24. Juni 2024 Der Verfassungsgericht in Gjakova, der Abteilung für Kriegsdelikte, hat eine Anklage gegen die US-Beschuldigten eingereicht, wegen krimineller Handlungen “schwerer versuchten Mord” nach Artikel 173 Abs.1 unter Ziffer.1.5 im Zusammenhang mit Artikel 28 KPR und für kriminelle Arbeit “possession oder unberechtigten Besitz von Waffen, von uns 366P.1 zu KPR, während die Angeklagten J.J.x für den kriminellen Akt zu helfen, mit dem schweren Mord von 17x4> aus dem früheren Geld, und 335 KC.
Nach Punkt I des Anklagegeräts, unter anderem, dass der US-Beschuldigte, mit dem Datum von 10,03.2024 um 00:13 Uhr in Gjakova, im Restaurant “R...” versucht absichtlich, das Leben der verletzten D.S., J.S.S. und F.Z.Z., alle drei von ihnen aus Gjakova zu beraubt.
Mit diesen gleichen Handlungen verpflichtete er sich den kriminellen Akt “schwere versuchte Mord” nach Artikel 173 Abs.1 unter Ziffer 1.5 im Zusammenhang mit Artikel 28 des KPRK.
Gemäß Punkt 2 des Anklagegeräts, unter anderem, dass die Angeklagten U.S. in unberechtigtem Besitz die Waffe gehalten haben, im Gegensatz zu Artikel 4 Abs.1 des Gesetzes über Waffen der Republik Kosovo.
Mit diesen gleichen Handlungen verpflichtete er sich, kriminelle Arbeit “Besitz, Kontrolle oder unbefugten Besitz von Waffen zu halten, aus Artikel 366 Abs.1 KPRK.
Gemäß Punkt III des Anklagegeräts hilft unter anderem der Angeklagte J.M. bewusst dem Angeklagten U.S.A., indem er die Mittel zur Durchführung des Strafrechts ʹ die Waffe sendet, die der Angeklagte J.M. mit Erlaubnis hatte.
Mit diesen gleichen Aktionen haben Sie eine Straftat begangen “, um einen ernsthaften versuchten Mord von” nach Artikel 173 Absatz 1 unter Ziffer.1.5 im Zusammenhang mit KPRC Artikel 28 und 33 durchzuführen.
Der Staatsanwalt des Falles im Falle einer Anklage hat dem Gericht vorgeschlagen, dass die Angeklagten schuldig erscheinen und nach dem Gesetz für die von Ihnen angeklagten Straftaten bestraft werden.












