Sprecher des UN-Generalsekretärs: Völkermord in Srebrenica ist eine rechtlich verankerte Tatsache

Sprecher des UN-Generalsekretärs: Völkermord in Srebrenica ist eine rechtlich verankerte Tatsache

Der Sprecher des UN-Generalsekretärs Stephanie Dujaric, am 1. Mai letzten Jahres, hat eine tägliche Konferenz abgehalten, in der er auch über die Resolution zum Völkermord in Srebrenica diskutiert hat. Dujarric informierte die Öffentlichkeit über zahlreiche Themen, die sich mit UN-Generalsekretär Antonio Guterres und der Konferenz für [...]

Dujarric informierte die Öffentlichkeit über zahlreiche Themen, die sich mit UN-Generalsekretär Antonio Guterres befassen, und diskutierte im Rahmen der Konferenz auch die Resolution zum Völkermord in Srebrenica.

Auf direkte Frage, was Guterres von der Resolution hält, antwortete Dujaric eindeutig, dass für die UNO der Völkermord in Srebrenica eine Tatsache ist, die vom Tribunal versucht wird.

“Die Mitgliedstaaten werden Entschließungen zu verschiedenen Themen annehmen und nach Bedarf abstimmen. Was diese besondere Frage betrifft, so wird die Tatsache, dass es in Bosnien Völkermord gegeben hat, rechtlich anerkannt. Und wir reden immer hier, wenn Sie sich über Völkermord in verschiedenen Ländern fragen, wenn er vom Tribunal anerkannt wird, ist es eine Tatsache, was uns betrifft, deshalb haben sich diese Fakten für uns nicht verändert”, sagte Dujaric.

In der zweiten Frage, ob die Annahme einer Entschließung zum Völkermord an Srebrenica eine gute Idee ist, war die Antwort in einem anderen Ton.

Ich habe nicht gesagt, dass es eine gute Idee war und ich habe nicht gesagt, dass es eine schlechte Idee war. Ich sagte, die Mitgliedstaaten würden tun, was mit ihrer Weisheit zu tun ist. Ich drückte unsere Haltung aus, Sie können den Sprecher des UN-Generalsekretärs vergleichen, vergleichen und analysieren. - Wow.

Zur Erinnerung muss die Resolution für Völkermord in Srebrenica der UN-Generalversammlung Mitte Mai voraus sein, obwohl das genaue Datum noch nicht bekannt ist. Die Verfasser der Entschließung sind Bosnien und Herzegowina, Deutschland und Ruanda, und die Mitträger sind Slowenien, die Vereinigten Staaten von Amerika, Italien, Frankreich, Chile, Liechtenstein, Neuseeland, Vanuatu und die Türkei.

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