Antragszeitraum für die Wählerregistrierung außerhalb des Kosovo fortgesetzt

Die Zentralwahlkommission berichtet, dass die Bewerbungsfrist für die Registrierung von Wählern außerhalb des Kosovo zur Abstimmung bei den Parlamentswahlen im Kosovo, die am 29. August begann und am 26. Dezember 2024 endet. Während dieser Zeit können alle Kosovo-Bürger im Ausland [...]
Während dieser Zeit können sich alle im Ausland lebenden Kosovo-Bürger für die Registrierung als Wähler außerhalb des Kosovos bewerben. Ihre Anwendung kann über elektronische Plattform http://diaspora.kqz-x.org oder per Post im CEC-Postfach erfolgen.
Auch in diesem Zeitraum können die Wähler im Moment der Registrierung individuell bestimmen, wie sie abstimmen:
1. Wählen Sie körperlich in einem der diplomatischen Vertreter der Republik Kosovo;
2. Versenden von Papier per Post an das CEC-Postfach im Kosovo;
Drei, die Abstimmung per Post an einen der von der KEG außerhalb des Kosovo eröffneten Briefkästen schicken.
Im Falle der Begegnung mit der maximalen Anzahl von Wählern in diplomatischer Vertretung, nach dem Anwendungs-Zeit-Prinzip, wird der Antragsteller für die Aufzeichnung anderer Möglichkeiten der Wahl über Post.
Die detailliertesten Informationen wurden auf der CEC-Website veröffentlicht: CEC-Dienste > Wählerdienste > Wahl außerhalb des Kosovo oder in direktem Band: https://kqz-x.org/Votation-out-Kosovos/
Die Zentralwahlkommission ermutigt alle im Ausland lebenden Kosovo-Bürger, ihr verfassungsmäßiges Recht zu nutzen, Teil des Wahlprozesses in der Republik Kosovo zu werden und sich zunächst außerhalb des Kosovos als Wähler zu registrieren und später abzustimmen.












