CEC mit signifikanter Ankündigung der 9. Februar-Wahlen: Bail-Wahlen werden nicht an einer Umfragestation erlaubt

Das im Jahr 2023 verabschiedete neue Generalwahlgesetz hat einige wesentliche Änderungen an dem vorläufigen Abstimmungsprozess bei den Wahlen zur Kosovo-Montageperiode vorgenommen, das am 9. Februar 2025 stattfinden wird. Diese Abstimmungsart nach der CEC wird auch in jedem Umfragezentrum nicht möglich sein [...]
Das im Jahr 2023 verabschiedete neue Generalwahlgesetz hat einige wesentliche Änderungen an dem vorläufigen Abstimmungsprozess bei den Wahlen zur Kosovo-Montageperiode vorgenommen, das am 9. Februar 2025 stattfinden wird.
Diese Art der Abstimmung nach der CEC wird in keinem Wahlzentrum wie in früheren Wahlprozessen möglich sein. Diese Art der Abstimmung wird nur an Wahlstationen erlaubt, die die CEC ernennt.
Diese Änderung des Gesetzes für Generalwahlen wurde durch einen Videocast des CEC-Sprechers Valmir Elezi eingeführt.
Die 1923 verabschiedete Lint für Generalwahlen hat einige Änderungen bezüglich der bedingten Abstimmung vorgenommen. Die bedingte Abstimmung ist wieder möglich, aber diese Art von Abstimmung wird in jedem Wahlzentrum nicht erlaubt, wie es in früheren Wahlprozessen war. Bei der nächsten Wahl für die Kosovo-Montage wird die CEC die Wahlzentren mit Zustand ernennen. Ihre Liste wird auf der Website von der CEC veröffentlicht und andere Informationswerkzeuge”, sagte in dem von Elez präsentierten Informationsvideo.
Bei den Wahlen zum Kosovo, die am 14. Februar 2021 stattfanden, war die Anzahl der Wahlzentren in den 38 Gemeinden des Kosovo 888 Das Wahlzentrum und in jedem war auf Kaution möglich.












