Das Gericht entscheidet jedoch, 12 ATK-Beamte freizulassen, und Geschäftsmann von Prizren ernennt diese Maßnahmen

Das Verfassungsgericht in Pristina hat den Antrag der Staatsanwaltschaft von Pristina gegen 13 Personen abgelehnt, die unter Verdacht auf Korruption verhaftet wurden, von denen 12 Beamte der Kosovo-Steuerbehörde sind. Für sie ist das Verbot, sich zu nähern oder jemand ernannt. Im Fall [...]
Für sie ist das Verbot, sich zu nähern oder jemand ernannt. Wenn sie diese Maßnahme nicht respektieren, wird sie durch Haft ersetzt.
Sie werden von falschen Zeichen und von Betrug verdächtigt. Nach der Anklage hatten die Angeklagten bei der ATK-Einrichtung 23 Löschscheine von einem Unternehmer in Prizren zugelassen, die von der ursprünglichen F.P. identifiziert wurden. Letzterer hatte nach der Prosecution eine Entschädigung aus dem staatlichen Wert (TVSH) Steuer mit Löschrechnungen von insgesamt 18 Millionen Euro beantragt. Die Renovierung würde dann auf 2,8 Mio. Euro erfolgen.
Den Angeklagten wurde der Zugang und die Lieferung an die zentrale Institution ATK verweigert, einschließlich aller ihrer Bereiche in einer Entfernung von 500 (fünfhundert) Metern, sowie der ATK-Mitarbeiter Angeklagten wurden nun Kontakt und Angebot an die F.P. und ihre Geschäfte, in einer Entfernung von 500 (fünfhundert) Metern verweigert. Die Missachtung dieser Bewegung seitens der Angeklagten wird durch die Haftmaßnahme” ersetzt, sagte der Bericht.
Vollständige Ankündigung:
Pristina, 11. Januar 2024 ) Das Stiftungsgericht in Pristina, der Abteilung für Verbrechensbekämpfung Randa, hat auf Antrag des Verfassungsanklägers in Pristina wegen des Verdachts, dass sie strafbare Handlungen begangen haben, wegen gefälschter Dokumente zu Artikel 308 paragra Steuer 3 gegenüber KPRK Absatz 1 sowie wegen strafrechtlicher Steuerhinterziehung 307 Absatz 3 betreffend KPRKs Artikel 31, die Angeklagten N. B., M.Z., S.T. und A.J. wegen krimineller Tätigkeit bei der Koordinierung von Zollbetrug nach Artikel 419 Absatz 4 über Absatz 1 und Artikel 31 der KPRK, die Angeklagten M. R., M.Z., M.B. und J.H. wegen einer kriminellen Tätigkeit bei der Koordinierung von Betrug durch Artikel 419 Absatz 4 und Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 31 der GPRK, A.P., A.H.
Der Richter des vorläufigen Verfahrens hat den Antrag des Prästina-Verfassungsanklägers auf die Ernennung der Haftmaßnahme gegen die dreizehn Angeklagten als nicht getauft und die gleichen Artikel 175 des KKPPRK abgelehnt, wurde der Maßnahme der Haft zur Annäherung an das Land oder die benannte Person zugewiesen.
Den Angeklagten wurde der Zugang und die Lieferung zu den Einrichtungen der ATK-Zentralinstitution verweigert, einschließlich aller ihrer Bereiche in einer Entfernung von 500 (fünfhundert) Metern, sowie den arbeitenden Angeklagten von ATK wurden nun Kontakt und Angebot an die F.P. und seine Unternehmen, in einer Entfernung von 500 (fünfhundert) Metern verweigert. Die Missachtung dieser Bewegung seitens der Angeklagten wird durch die Haftmaßnahme ersetzt.
Gegen diesen Rechtsakt haben verärgerte Parteien das Recht, über das Verfassungsgericht in Pristina Beschwerde beim Berufungsgericht zu erheben.












