Ein Monat Haft für den Verdächtigen, der Argentinien in den Fushe Kosovo geworfen hat

Das Verfassungsgericht in Pristina -- die Abteilung für Strafrecht -- hat auf Antrag des Verfassungsanklägers in Pristina für die Ernennung der Haftmaßnahme gegen Anklagen gegen E.N. entschieden, deren Verdacht auf einen Mord an Straftaten besteht. Das vorläufige Verfahren Richter hat als Grundlage der Antrag der Grundanklägerin in Pristina für die Ernennung der Bewegung [...]
Das vorläufige Verfahren Richter hat als Grundlage für den Antrag der Verfassungsstaatsanwaltin Pristina auf Ernennung der Haftmaßnahme gegen die Angeklagten E.N. genehmigt und das gleiche hat die Haftmaßnahme auf eine Dauer von 1 (a) Monat zugewiesen.
Der Richter des vorläufigen Verfahrens hat alle Gründe für die Haftverweigerung gegen die Angeklagten E.N analysiert und schätzt, dass die Kriterien nach Artikel 184 Absatz 1 Buchstaben 1.1 und 1.2, Punkt 1.2.1, 1.2.2 und 1.2.3 des Strafgesetzbuches der Republik Kosovo als besondere Bedingung für die Haftzuweisung erfüllt wurden, da es Umstände gibt, die auf das Risiko der Flucht von Anklagen hinweisen, da es sich um Schweizer Staatsbürger handelt, und wenn der Angeklagte in derselben Freiheit gefunden wird, könnte dasselbe mit der Absicht entkommen, sich zu verstecken und vor der strafrechtlichen Verantwortung zu fliehen, und wäre für die Strafverfolgungsorgane auf diese Weise des Strafverfahrens unmöglich, so dass die Inhaftierung dieser Phase die einzige Maßnahme der strafrechtlichen Verfolgung in diesem Fall ist.
Es besteht kein Zweifel daran, dass Angeklagte E. N bis 01.08.2023 um 01:59 Minuten auf “Straße Mutter Teresa” in Fushë Kosovo, nach einem vorläufigen Streit mit dem jetzt fühlte M.K.U., das gleiche lebensgerecht, werfen es aus dem Hotelzimmerfenster aus dem sechsten Stock, mit den verstorbenen Anfällen erlitten Körperverletzungen, die trotz medizinischer Behandlung hatte das Leben im Universitätsklinikzentrum im Kosovo (QKUK) geändert.
Gegen diesen Rechtsakt haben verärgerte Parteien das Recht, über das Verfassungsgericht in Pristina Beschwerde beim Berufungsgericht zu erheben.












