Ein Monat Haft, ehemalige serbische Kriegsverbrechen verdächtigt

Die Sonderabteilung des Stiftungsgerichts in Pristina hat die Haftmaßnahme gegen die Angeklagten D. M. für Kriegsverbrechen gegen die Zivilbevölkerung zugewiesen. Diese Entscheidung kommt nach dem Antrag der Sonderstaatsanwalt der Republik Kosovo, wegen der angeblichen D. Ich wurde von den Verbrechen des Strafrechts gegen die zivile Bevölkerung begangen. [...]
Nach dem vom Gerichtshof vorgelegten Bericht hat der Vorabentscheidungsersucher ihn angeblich als Grundlage des Antrags der Sonderstaatsanwaltschaft für die Ernennung einer 1-monatigen Haftmaßnahme genehmigt, da der Verdacht besteht, dass der gleiche die Kriegsverbrechen gegen die zivile Bevölkerung gemäß Artikel 142 bezüglich des Artikels 22 des RSFJ begangen hat.
Nach der Ankündigung des Gerichts hatte der Angeklagte D. M., ehemalige Pristina und Lipjan Gefängnis Guardian, während der Kriegszeit in Kosovo, “concretically von 2405.1999 bis 10.06.1999, in Pristina und Lipjan Gefängnis, auf die Qualität der offiziellen Person und, in Abstimmung mit anderen zuständigen Gefängnisbeamten, offizielle Genehmigungen missbraucht, in der Weise, dass sie albanische Gefangenen aus dem Gefängnis Dubrava in Pristina und Lipjant 111x> verlegt hatten.
“Initiell (die Wachen) hatten an dem Eingang des Gefängnisses aus beiden Seiten Seile gebildet, in denen die Gefangenen gezwungen wurden, die Schnur und die Verdächtigen durch die Schnur zu passieren, mit verschiedenen Mitteln wie Gummi, Fisten, Kicks etc. zu schlagen, und danach systematisch misshandelte albanische Gefangene, auf Weise gefoltert worden, wie sie humanisiert, gefoltert wurden, schwere körperliche Verletzungen, körperliche Gewalt, Trauma und gesundheitliche Folgen verursacht wurden, und ernsthaft durch lokale Gesetze, Konventionen und die Genfer Internationale Protokolle, und die Stabprotokolle des Stabs werden dem HP gemeldet.
Gegen diesen Akt wird gesagt, dass die zerstreuten Parteien ein Recht auf Beschwerde beim Beschwerdekammerngericht durch den Verfassungsgericht in Pristina haben.












