Der Mitarbeiter von Cop tritt zurück, nachdem er seine Köpfe nicht trägt

Der Mitarbeiter von Cop tritt zurück, nachdem er seine Köpfe nicht trägt

Nach den Bekleidungsvorschriften, die in Coop gelten, ist Kopfbedeckung für Mitarbeiter verboten, Kunden zu kontaktieren. Es werden keine Ausnahmen gemacht, da ein alter Mitarbeiter dieses Unternehmens nun entdeckt hat, Broadcasts albinfo.ch. Die Frau, die Teilzeit in Kontakt mit Kunden in der ark arbeitete, fühlt sich diskriminiert gegen [...]

“In Cope sagte mir: Entweder gehen Sie zu arbeiten oder tragen die Kopfwagen”, sagt die Schweizer in “20 Minn”. Sie beschuldigt ihren Arbeitgeber von Diskriminierung: “Coop wird für die Förderung von Inklusion und Integration gelobt. Aber das Schleierverbot beweist ansonsten”.

Andere Einzelhandelsunternehmen, wie Aldy und Lidl, tragen keine Kopfwagen. In Lidl zum Beispiel dürfen Männer auch Turbans tragen. In Migros variieren die Vorschriften von Region zu Region: In Syrith ist das Tragen des Kopfwagens auch bei Kontakt mit Kunden erlaubt, sendet albinfo.ch. Aber dies ist in Basel, der Ostschweiz, Aragau, Bern und Soloothurn nicht gestattet.

Coop hat den Vorfall für das Papier bestätigt, hat aber die Ladung abgewiesen: Wenn die Mitarbeiter darauf bestehen, die Headcarf auf den Job zu tragen, werden sie zusammen eine Lösung suchen, z.B. einen Job, bei dem die Bekleidungsregeln Headcarves beispielsweise in Verwaltung, Produktion oder Logistik ermöglichen.

Im Falle der Mutter von drei Kindern wirkte dies offenbar nicht. Sie sagt: “Ich betonte, dass ich in Cope bleiben möchte, aber es gab keine ausreichende Lösung”. So verließ sie.

Lohnverbot während der Arbeit ist gesetzlich erlaubt

Das Denner Unternehmen verbietet auch Verkaufsmitarbeiter, Kopfwagen zu tragen. Als privater Arbeitgeber, weder Denner noch Coopus verstößt auf diese Weise gegen religiöse Freiheit, schreibt Arbeitsanwalt Dayana Berényi Camm bei “20 minn”.

Das Headcarf-Verbot kann auch erlaubt werden, wenn das Headcarf eine deutliche negative Wirkung auf den Kontakt mit Kunden hat, sendet albinfo.ch. Allerdings kann es vorkommen, dass Arbeitgeber die persönlichen Rechte der Arbeitnehmer bei individuellen Anlässen verletzen.

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