Ankläger sollen heute eine wichtige Entscheidung treffen, die Zivilgesellschaft reagiert

Das Kosovo-Institut für Justiz (IKD) reagiert auf den Kosovo-Anklägerrat (KPK), der beschlossen hat, dass auf der 231. Sitzung, die am Montag, 26. Juni 2023 stattfinden soll, die Änderung der Ernennung des Hauptstaatsanwalts der Republik Kosovo ohne [...]
Die Festsetzung Nr. 06/2019 für die Ernennung der Staatsanwaltschaft der Republik Kosovo wurde 2019 von der KKP genehmigt. KKP hat am 31. Mai 2023 eine Entscheidung getroffen, diese Verordnung zu ändern/erfüllen, weil am 1. Juni 2023 das Gesetz Nr.08/L-167 für den Staatsanwalt, der das Gesetz andere Kriterien für die Auswahl der Ankläger Ankläger vorgestellt hat.
Mit der Zeit ist die Notänderung dieser Verordnung gekommen, auch weil die KKP am 23. Mai 2023 den Wettbewerb für den Chefstaatsanwalt in Gjakova angekündigt hatte, den Wettbewerb, der dann auf die Änderung/Füllung der oben genannten Verordnung verschoben wurde.
Die KKP hat im Falle der Verabschiedung sekundärer Rechtsvorschriften seitens des Staatsanwalts eine öffentliche Konsultationsnorm aufgestellt. Wir bedauern, dass derselbe Rat in Bezug auf hohe Vorschriften von einer solchen Praxis und einem solchen Standard abweicht. Angesichts der Tatsache, dass eine solche Verordnung von großer Bedeutung ist, weil mit derselben Entschlossenheit die Kriterien und Verfahren für die Wahl der Anklägerführer, die Überwindung der öffentlichen Konsultation und die Verweigerung der Interessen der Zivilgesellschaft, Teil dieses Prozesses zu sein, begründete Zweifel an Transparenz, Rechenschaftspflicht und Integrität des Kosovo-Anklägerrats aufwirft, um den Prozess der Ernennung der Hauptankläger gerecht, unabhängig, unparteiisch und auf der Grundlage der Meritokratie zu verbessern.
Zunächst betont die IKD die Tatsache, dass Bedenken und Kritiken für diese Verordnung früher vorgebracht wurden, da also die Reaktionen der NGO-Koalition auf die umstrittene Integration des Auswahlverfahrens der Staatsanwaltschaft. Nichtstaatliche Organisationen, das Kosovo-Institut für Justiz, die Gruppe für Jury und politische Studien und die FOL-Bewegung (Tutje: Koalition), zusammen, hatte die Überwachung und Bewertung des Verfahrens der Auswahl und Ernennung des Chefstaatsstaatsanwalts, und es war auch erforderlich, dass dieser Prozess vollständig aufgehoben werden aufgrund von Verfahrensverletzungen und Mängeln, die von der Koalition im Überwachungsprozess und Bewertung dieses Prozesses aufgezeichnet.
Nach Koalitionsergebnissen, trotz der Verfassung und grundlegenden Gesetze zur Förderung eines unabhängigen, fairen und unparteiischen Prozesses, der die Meritokratie garantiert, behindert dieser Geist sowohl den Leitfaden als auch die Form des Dokuments für die Kandidaten für den Chefstaatsanwalt. Was den Leitfaden betrifft, so ist das gleiche eher auf die Bewertung des theoretischen Wissens ausgerichtet als auf Fähigkeiten und Fähigkeiten, die mit der Position des Hauptstaatsanwalts in Verbindung stehen. Die meisten Fragen in Form des Konzeptes für das Dokument für den Chefstaatsanwalt basieren auf abgeschafften Gesetzen und der Zeit, als der Chefstaatsanwalt auch KKP-Vorsitzender war. Viele Fragen zu dieser Form beziehen sich auf Prozesse, die für die KKP zuständig sind, und nicht auf den Chefstaatsanwalt.
Eine der wichtigsten Empfehlungen der Koalition von NGOs war die Empfehlung, dass die KKP die Verordnung für den Auswahl- und Namensprozess des Hauptstaatsanwalts und Staatsanwalts mit besonderem Schwerpunkt auf der Form des Dokumentkonzepts trifft und ändert.
Durch die Verabschiedung der öffentlichen Anhörungsphase für eine Verordnung, die für das Staatsanwaltschaftssystem von besonderer Bedeutung ist, wird der Rat wieder in Bezug auf Transparenz und Rechenschaftspflicht in Bezug auf Bürger, Zivilgesellschaft und Medien in der Republik Kosovo tätig. Ebenso informieren Sie die Öffentlichkeit nicht über die Informationen in der Redaktionsphase dieser Rechtsakte, iúu, nicht in der Lage, Interesse an der Teilnahme an der öffentlichen Konsultation zu äußern, Vorschläge und Kommentare zu verschiedenen Fragen.
Daher verlangt die IKD, dass die KKP bei der Ausarbeitung der Rechtsakte des Rates die Mindeststandards für die öffentliche Konsultation einhält und in konkreten Fällen die Änderung/Füllung der oben genannten Verordnungen nicht billigt, sondern dass sie vom Datum der 231-Sitzung abziehen und die Kommission auf Standardangelegenheiten drängen soll, einen solchen Rechtsakt unter besonderen Bedingungen mit dem Verwaltungsleitfaden 01-2023 für das KKP-Erweiterndes Standardgesetz in öffentliche Anhörung zu stellen.












