Spezielle Anklagen gegen eine Person für Kriegsverbrechen gegen die Bürger

Der Sonderstaatsanwalt der Republik Kosovo (PSRK) hat sich heute am Verfassungsgericht in Pristina, der Sonderabteilung, gegen die Angeklagten mit C.A. Initialen entschieden. Der Sonderstaatsanwalt berichtet, dass “C.A. im Zeitraum Januar / Mai 1999 beschworen hat und mit einer kriminellen Gruppe (jetzt nicht identifiziert) interagiert, [...]
Der Sonderstaatsanwalt berichtet, dass “Beschuldigte C.A. im Januar (8. Mai 1999), die mit einer kriminellen Gruppe (jetzt nicht identifiziert), organisiert, in Polizei gekleidet, paramilitärisch, militärische Uniformen gekleidet, die kriminelle Arbeit der Bekämpfung der zivilen Bevölkerung durchgeführt hat, bestraft durch Artikel 142 des Strafrechts der ehemaligen Sozialistischen Republik Jugoslawien (zurück) R SFJ) als Gesetz zum Zeitpunkt der Straftat, die derzeit nach dem Kriegsverbrecher strafbar ist, in schwerwiegender Verletzung von Artikel 3 der Genfer Konventionen und Artikel 4 des Protokolls 2 des 08.06.1977, der derzeit durch Artikel 146 und 147 des Kodex strafbar ist. 06/L-074 Stift der Republik Kosovo (zurückwärts )”, sagt der Bericht.
Auch der Sonderstaatsanwalt hat vorgeschlagen, die Probe in Abwesenheit zu halten, nachdem alle Bemühungen, die Angeklagten zu finden, erschöpft sind.












