Ein Monat Haft von fünf terroristischen Verdächtigen

Der Verfassungsgericht in Pristina hat über den Antrag der Sonderstaatsanwaltschaft für die Ernennung der Haftzug gegen die Angeklagten E. B., L.B., B.V., A.S. und A.H. entschieden, wegen krimineller Handlungen” Drücken für terroristische Handlungen” und “Eigentum, Kontrolle oder unbefugte Besitz von Waffen”. Nach der Ankündigung, der Richter [...]
Nach der Ankündigung hat der Sonderstaatsanwalt den Antrag auf Ernennung der Haftmaßnahme gegen die Angeklagten E. B., L.B., B.V., A.S. und A.H. genehmigt.
Die gleichen wurden also einen Monat zugewiesen - lange Haftquote für jeden.
Das Gefängnis ist dem Artikel 184 Absatz 1, Ziffer 1.1, sowie 1.2.1, 1.2.2 und 1.2.3 des KKPPR zugeordnet, sagt das Urteil des Gerichtshofs.
“Dieser Akt wird von unberechtigten Parteien über das Verfassungsgericht in Pristina” Beschwerderecht erhoben.












