Kosovo Polizei: Die Lage im Norden hat sich beruhigt

Die Kosovo-Polizei hat darauf hingewiesen, dass nach der Eskalation der heutigen Lage im Norden des Landes Maßnahmen ergriffen wurden, in denen Transportfahrzeuge evakuiert wurden, Straßen geräumt wurden und die Lage bereits ruhig ist. Die Polizei sagt, dass Einzelpersonen und bestimmte kriminelle Gruppen außer Angriffen auf Polizeibeamte, wo 5 [...] verletzt wurden.
Die Polizei sagt, dass bestimmte kriminelle Personen und Gruppen neben Angriffen auf Polizeibeamte, von denen 5 verletzt wurden, versucht haben, verschiedene Straßen mit Kies, Steinen und schweren Transportfahrzeugen zu blockieren.
“Wie es durch offizielle Berichte bekannt war, hat die Kosovo-Polizei heute (PK) nach gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Genehmigungen den Bürgermeistern der nördlichen Gemeinden in Zvecan, Leposaviq und Zubin Potok geholfen, ihr Recht bei der Arbeit auszuüben, an offiziellen städtischen Objekten”, es wird im Kosovo Polizeibericht gesagt.
Um direkte Gefahren für das Leben von Polizeibeamten zu vermeiden, waren die Polizeieinheiten in Selbstverteidigung gezwungen, mit ihren legitimen Mitteln, einschließlich Tränengas für die Verbreitung der Menge, zu reagieren und Bürgermeistern die Möglichkeit zu geben, Stadtobjekte zu betreten.
Der Bericht an die Medien hat gesagt, dass Bürgermeister von Gemeinden nach Polizeiaktionen in kommunalen Einrichtungen, in ihren Jobs.
“Als Folge der fünf) Angriffe, Polizeibeamte haben leichte körperliche Verletzungen erlitten, vier (4) offizielle Fahrzeuge wurden beschädigt, von denen einer in Brand gesetzt wurde, indem auf dem Feld beschädigt, mehrere zivile Autos einschließlich Journalisten, sowie drei (3) EULEX Autos beschädigt wurden. Auch in einigen Fällen an verschiedenen Orten wurden Gewehrschießen gehört, die in Zusammenarbeit mit Justizbehörden durchgeführt werden”, sagt der Bericht unter anderem.
Außerdem wurde gesagt, dass weitere Untersuchungen und polizeiliche Maßnahmen in Zusammenarbeit mit Justizbehörden durchgeführt werden, in dem Fall, der als “Centim des Verfassungsordens und der Ursache der allgemeinen Gefahr und Zerstörung von Riches” bezeichnet wird.












