Wichtige Ankündigung für Landsleute des Kosovar Security Bureau

Das Kosovar Security Bureau (BKS) berichtet über alle Landsleute bzw. Polizeiinhaber, dass im Sinne von Artikel 41 der Nummer 05 L-123 Fahrzeuggesetz das Fahrzeug, das im Ausland zugelassen ist, im Besitz von vorübergehenden ausländischen Bürgern im Kosovo, nicht mehr am Kosovo-Straßenverkehr teilnehmen könnte [...]
Das Kosovar Security Bureau (BKS) informiert alle Landsleute bzw. die Polizeiinhaber, dass im Sinne von Artikel 41 des Fahrzeuggesetzes Nr. 05 L-123 das registrierte Werkzeug im Ausland, im Besitz von vorübergehenden Staatsangehörigen im Kosovo, nicht länger als 3 Monate nach der Einreise in das Kosovo teilnehmen könnte, obwohl die Sicherheitspolizei möglicherweise länger gültig ist.
Das Kosovo-Sicherheitsbüro appelliert an Landsleute, das Gesetz einzuhalten, da entgegen Artikel 5, 41 Geldbußen gegen Bürger verhängt werden, die mit dem Gesetz in Konflikt stehen.
Außerdem empfiehlt das Kosovar Security Bureau Landsleute, die während der Ankunft des Kosovo die Grenzsicherheitspolizei online nehmen können und überhaupt nicht am BKS-Sport an den Grenzpunkten warten.
Diese Mitteilung ist in rot in der Grenzsicherheitspolizei, die vom Kosovar Sicherheitsbüro ausgestellt wurde, dargestellt und hervorgehoben.
Kosovo Sicherheitsbüro BKS













