MF: Öffentliche, private und nicht erwerbstätige NRO PAKH, Beiträge zum Mindestlohn zu zahlen

Das Ministerium für Finanzen, Arbeit und Transfers hat darauf hingewiesen, dass die Arbeitgeber nach dem Gesetz über Ausbildung, berufliche Reliabilität und Beschäftigung von Personen mit beschränkten Qualifikationen verpflichtet sind, mindestens eine Person mit beschränkten Fähigkeiten für alle 50 Arbeitnehmer zu beschäftigen. Dem MPPT zufolge sind Arbeitgeber aus öffentlichen, privaten und nichtstaatlichen Organisationen [...]
Der MPPT zufolge sind Arbeitgeber des öffentlichen, des privaten Sektors und Nichtregierungsorganisationen, die die gesetzliche Verpflichtung nicht erfüllen, verpflichtet, die Beschäftigung dieser Kategorie zu fördern, um monatliche Beiträge auf Höhe des Mindestlohns zu zahlen.
Das Ministerium für Finanzen, Arbeit und Transfers berichtet an die Bürger auf der Grundlage des Gesetzes über Ausbildung, berufliche Zuverlässigkeit und Beschäftigung von Personen mit beschränkten Fähigkeiten, die Arbeitgeber sind verpflichtet, mindestens 1 Person mit beschränkten Fähigkeiten zu beschäftigen. Arbeitgeber öffentlicher, privater und nichtstaatlicher Organisationen, die die gesetzliche Verpflichtung zur Beschäftigung von Behinderten nicht erfüllen, sind verpflichtet, die Beschäftigung dieser Kategorie zu fördern und monatliche Beiträge auf Höhe des Mindestlohns zu zahlen. Das Ministerium für Finanzen, Arbeit und Transfers im Einklang mit dem Regierungsprogramm verpflichtet sich weiterhin, für alle sozialen Kategorien den gleichen Zugang zum Arbeitsmarkt zu schaffen.
Im Gegenzug hat das Ministerium auch die Kontonummer veröffentlicht, in der monatliche Beiträge auf das Sonderkonto im Treasury geleistet werden können.













