Der Verein Bill, der der Opposition ergeben ist die gleiche wie Burim Ramadani veröffentlicht

Der Verein Bill, der der Opposition ergeben ist die gleiche wie Burim Ramadani veröffentlicht

Periscopi hat den Entwurf des Assoziierungsstatuts gesichert, das an oppositionelle politische Parteien geschickt wurde. Die Oppositionsparteien haben bestätigt, dass sie den neuen Verbandsentwurf der Europäischen Union angenommen haben. Er ist derselbe, der Burim Ramadani vor langer Zeit veröffentlicht hat. Im Allgemeinen sind dies die Elemente dieses Entwurfes: Verein heißt: [...]

Periscopi hat den Entwurf des Assoziierungsstatuts gesichert, das an oppositionelle politische Parteien geschickt wurde.

Die Oppositionsparteien haben bestätigt, dass sie den neuen Verbandsentwurf der Europäischen Union angenommen haben.

Er ist derselbe, der Burim Ramadani vor langer Zeit veröffentlicht hat.

 

Im Allgemeinen sind dies die Elemente dieses Entwurfs:

  1. Der Verein heißt: Kosovo Serbische Major Community Association
  2. Der Sitz des Vereins wird in Nordmitrovica sein, sofern die Mitgliedsgemeinden nichts anderes beschließen
  3. Draft-Statute hat insgesamt 45 Artikel und ist in 7 Kapitel unterteilt.
  4. Der Verein, der mit dieser Station gegründet wurde, bietet der Kosovo-Serb-Community innerhalb der bestehenden kommunalen Ebene der lokalen Selbstverwaltung einen Selbstverwaltungsrahmen und wird im Vergleich zu den Mitgliedsgemeinden keine zusätzliche Führungskompetenz erlangen. Der Rahmen umfasst die Unterstützung der in bestimmten Bereichen koordinierten Dienstleistungen mit der Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung Serbiens und einem wirksamen direkten Kommunikationskanal für die serbische Regierung des Kosovo in der Regierung des Kosovo durch das Ministerium für Verwaltung der lokalen Macht.
  5. Der Verein besitzt nach dem geltenden Gesetz Rechtspersönlichkeit und die nach dem Kosovo-Recht zur Erfüllung seiner Ziele erforderliche Rechtsfähigkeit, einschließlich des Rechts auf Besitz von gefährdeten Immobilien und Immobilien, Gesellschaften in Miteigentümern zu haben, die lokale Dienstleistungen im Rahmen des Vereins anbieten, und Verträge, einschließlich Arbeitsverträge, sowie Klagen und Anklagen zu verknüpfen.
  6. Vereinsmitglieder können ihre Immobilien nicht an die Vereinigung übertragen.
  7. Andere Gemeinschaften (Nicht-Serbs) sollten in allen Verbänden vertreten sein, was die ethnische Vielfalt der Mitgliedsgemeinden widerspiegelt.
  8. Der Verein wird seine eigenen offiziellen Symbole erstellen, die aus einer Flagge und einem Mantel bestehen können.
  9. Im Einklang mit dem Machtgesetz wird der Verein das Recht haben, in den Zuständigkeitsbereichen seiner Mitglieder, mit Gemeinden und Institutionen, einschließlich Regierungsbehörden, in Serbien zusammenzuarbeiten.
  10. Eine solche Zusammenarbeit könnte in Form von Angeboten von serbischen Einrichtungen für finanzielle und technische Hilfe, einschließlich Ausrüstung, bei der Umsetzung kommunaler Kompetenzen erfolgen. Spenden von Waren und Ausrüstung aus Serbien werden gemäß den geltenden Rechtsvorschriften von jeder Steuer oder Verpflichtung ausgeschlossen.
  11. Alle finanziellen oder sonstigen Unterstützungen des Vereins unterliegen der Aufsicht und Prüfung der zentralen Behörden im Sinne dieser Station und des geltenden Rechts.
  12. Die Vereinigung kann Beziehungen aufbauen und Kooperationsabkommen mit anderen lokalen und internationalen Gemeindenverbänden, lokalen Behörden, Regionen und anderen lokalen Selbstverwaltungseinheiten in anderen Staaten schließen.
  13. Die Vereinigung wird sich für die Förderung und den Schutz der Rechte und Interessen der serbischen Gemeinschaft Kosovo einsetzen.
  14. Zur Erleichterung der Ausübung dieser Zuständigkeiten haben die Assoziationsorgane das Recht, Folgendes zu genehmigen:
    b) Entscheidungen.
    c) Erklärung.
    d) Arbeitsauftrag.
    und Führung.
  15. Der Verein wird Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen verwalten, die direkt von Serbien finanziert werden, und zwar im Einklang mit spezifischen Verfahren, die in diesem Statut festgelegt sind, und im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften.
  16. Kosovo's “Serb Assermous Network of Kosovo” and “Das serbische Gesundheitsnetzwerk des Kosovo” wird als private Bildungs- und Gesundheitsanbieter unter der Verantwortung des Vereins gegründet, wobei Serbien als finanzielle Mitwirkende sowie die wichtigsten Büros dieser derzeit etablierten Anbieter in Serbien hervorgehoben werden.
  17. Der Verband wird das Funktionieren dieser Bildungs- und Gesundheitsanbieter verwalten.
  18. Diese Dienstleistungen werden vom Zoll und allen anderen Pflichten befreit, solange sie im öffentlichen Interesse und in Übereinstimmung mit diesem Bahnhof Dienstleistungen erbringen.
  19. Auf dem Gebiet der Mitglieder des Vereins können diese Bieter öffentliche Gegenstände verwenden, die von Serbien für die Erbringung von Gesundheits- und Bildungsleistungen geschaffen und kofinanziert werden.
  20. Diese Netze könnten auch ermächtigt werden, ihre Dienstleistungen in den Gebieten von Nichtmitgliedern zu erbringen.
  21. Der kosovo serbische Bildungsrahmen” wird Doppeldiplome ausstellen. Das Diplomdesign (das vom Kosovo verliehene Diplom) des kosovo'schen “Serbischen Bildungsrahmens” wird gemäß dem geltenden Gesetz durch eine gesonderte Vereinbarung zwischen Bietern und zuständigen Behörden geregelt.
  22. Die Gründungsinstitution in Serbien wird ein Doppeldiplom (serbische Diplomatie) ausstellen. Der Standort des dualen Diploms ist die Stadt (Serbien), wo der Hauptsitz ist. Die Regierung des Kosovo wird das duale Diplom als gültige ausländische Diplome behandeln.
  • Der Verein finanziert Initiativen im Zusammenhang mit der Bildung, einschließlich Stipendien, Lehrerausbildung, Forschungsstipendien, TI-Lösungen, akademischer Austausch, Sommerprogramme zum Nutzen der Bildungsförderung in den Mitgliedsgemeinden.
  • Der Verein finanziert Bau- und Infrastrukturprojekte, die sich mit Bildungsangeboten unter seinen Mitgliedsgemeinden befassen, sowie finanzielle Unterstützung für die Pflege von Bildungseinrichtungen und zugehörigen Einrichtungen (Sporthallen, IT-Labore usw.).
  1. Gesundheit und soziale Versorgung:

Der Verein wird zusammen mit den spezifischen Zuständigkeiten von Artikel 14 dieser Statue die volle Funktion und Aufsicht ausüben (regulieren, organisieren, koordinieren und durchführen von Arbeitsplätzen) innerhalb seiner kommunalen Kompetenzen, die sich mit der lokalen Verbesserung der primären und sekundären Gesundheit und der sozialen Versorgung befassen.

  • Der Verein wird die Schaffung von beruflichen Kapazitäten und die Ausbildung des medizinischen und sozialen Personals seiner Mitglieder finanzieren und erleichtern.
  • Der Verein wird Bau- und Infrastrukturprojekte im Bereich der Gesundheitsversorgung und des sozialen Wohlergehens finanzieren.
  • Der Verein finanziert Sozialwohnungen in Mitgliedsgemeinden.
  • Der Verein wird Mittel zur Unterstützung des sozialen Wohlergehens der Bewohner seiner Mitgliedsgemeinden finanzieren oder anheben.
  • Der Verein wird den Kauf von spezialisierten medizinischen Geräten finanzieren, wie er von den Mitgliedsgemeinden und dem serbischen Gesundheitssystem benötigt wird.
  • Der Verein wird durch eine gemeinsame Kommission mit den zentralen Behörden die Zahlung finanzieller Unterstützung für das soziale Wohlergehen von Serbien an die in den Mitgliedsgemeinden lebenden Begünstigten erleichtern.
  1. In der wirtschaftlichen Entwicklung wird der Verband neben anderen Aspekten die Interessen der Mitglieder und Wirtschaftsakteure vertreten, die sich innerhalb der Verwaltungsgrenzen des Vereins in Beziehungen zu zentralen Behörden sowie zu anderen Staats- und Wirtschaftsakteuren befinden. in der Region und darüber hinaus, einschließlich Serbiens.
  2. Was die Stadt- und ländliche Planung betrifft, so wird der Verein die volle Kapazität und Aufsicht (Regulierung, Organisation, Koordinierung und Durchführung von Arbeiten) in kommunalen Kompetenzen im Bereich der Stadt- und ländlichen Planung ausüben.
  • Ebenso wird der Verein den zentralen Behörden und ihren Mitgliedern rechtliche, verletzende und wissenschaftliche Beratung über die Enteignungsprozesse innerhalb der Verwaltungsgrenzen des Vereins anbieten.
  1. Draft Stattuti spricht auch über die Rückkehr in den Kosovo. Der Verein wird Maßnahmen zur Unterstützung der nachhaltigen Rückkehr von Vertriebenen und Flüchtlingen in das Kosovo genehmigen.

Die Vereinigung wird auch Programme zur sozioökonomischen Integration für Rückkehrer über Mitglieder kofinanzieren. Ebenso berät und unterstützt der Verband die Nicht-Mitgliedsgemeinden bei ihren Strategien und Maßnahmen zur Rückkehr.

      1. Bei der Vertretung der Interessen der Mitgliedsgemeinden wird der Verein Fragen des gemeinsamen Interesses seiner Mitglieder fördern, verbreiten und ändern und vertreten, auch in zentralen Behörden.
      2. Der Verein könnte im Namen seiner Mitglieder gemeinsame öffentliche Vorhaben zur Durchführung kommunaler Dienstleistungen einrichten.
      3. Der Verein wird aus diesen Organen bestehen:a) der Versammlung.
        B) Präsident und Vizepräsident.
        c) Vorstand.
        d) Rat Rat Rat Rat Rat
        e) Verwaltung.
        f) Büro von Ankes.
      4. Die Versammlung ist das oberste Organ der Vereinigung.
      5. Der Vorsitzende und der Vizepräsident werden vom Parlament gewählt.
      6. Der Beraterrat besteht aus maximal 30 Mitgliedern, einschließlich aller Leiter der Mitgliedsgemeinden. Es ist ein beratendes Organ.
      7. Der Vereinsrat ist das führende Vereinsorgan und besteht aus sieben Mitgliedern.
      8. Der Vorstandsvorsitzende ist Chief Executive Chief of Association.
      9. Das Verwaltungspersonal wird sich aus den professionellen und verantwortlichen Bürgern des Kosovo zusammensetzen, unabhängig von ihrer Gemeinde.
      10. Bis auf das Büro Ankes wird der Verein kostenlose Rechtsberatungsleistungen erbringen.
      11. Im Haushalt werden der Assoziierungshaushalt und seine Ausgaben einer fünfjährigen Überwachung durch die Europäische Union unterzogen, wobei die Möglichkeit besteht, weitere fünf Jahre fortzusetzen.
      12. Der Verein wird finanziert durch:
      13. Spenden von seinen Mitgliedern.
      14. Einnahmen und Einnahmen aus Dienstleistungen, die von der Association, ihren Unternehmen entweder aus ihrer spielbaren oder Immobilien.
      15. Transfers von Zentralbehörden.
      16. Spenden, Stipendien, Spenden, sowie finanzielle Unterstützung durch Verbände und andere Organisationen, nationale und internationale, einschließlich Serbien.
      17. Der Verein wird bei der Erfüllung seiner Ziele auf der gleichen Grundlage wie die Mitgliedsgemeinden von Verpflichtungen und Steuern ausgeschlossen.
      18. Das allgemeine Publikum des Kosovo wird externe Prüfungen der Assoziation durchführen.
      19. Bei der Gründung der Assoziation werden sowohl die Einrichtung als auch die erste zweijährige Dauer der Assoziation von der Europäischen Union überwacht. Aber die Europäische Union könnte die Situation weiterhin beobachten.
      20. Der Verein hat das Recht, vor den zuständigen Gerichten, einschließlich des Verfassungsgerichts, Verfahren einzuleiten oder daran teilzunehmen.
      21. Im Verfassungsgericht besteht das Verfahren nur dann, wenn die Vereinigung als juristische Person das Opfer einer Verletzung der mit der Verfassung garantierten Grundrechte und Grundfreiheiten sein kann.
      22. Es wird eine Arbitrazhi-Kommission geben, die sich aus drei Vertretern zusammensetzt: einer der zentralen Institutionen, einer der Assoziationen und der Manager mit Kompatibilität. Wenn es keine Übereinstimmung mit dem Direktor gibt, wird der Vorsitzende der Arbitrazhi-Kommission von der Europäischen Union ernannt.
      23. Dem Regionaldirektor der Polizei in der Region Nordmitrovica bieten die vier Bürgermeister der nördlichen Gemeinden dem Innenministerium die Kandidatenliste zur Ernennung an.
      24. Außerdem wird der Verein seine Mitglieder beraten können, der Verfassungsmäßigkeit von Regierungsgesetzen oder Handlungen zu widersprechen, wenn solche Ansprüche vorliegen.

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