Charge gegen Serbisch für Dubrava Massacre

Der Sonderstaatsanwalt hat bekannt gegeben, dass er wegen des wohl begründeten Verdachts, das Verbrechen der Bekämpfung der zivilen Bevölkerung begangen zu haben, an den Verfassungsgerichtshof in Pristina gegen die indikatoren G.M. serbische Staatsangehörigkeit, die Bürger des Kosovo und Serbiens erhoben hat. “Pristic, November 29, 2023 Die Verfolgung [...]
Der Sonderstaatsanwalt hat bekannt gegeben, dass er wegen des wohl begründeten Verdachts, das Verbrechen der Bekämpfung der zivilen Bevölkerung begangen zu haben, an den Verfassungsgerichtshof in Pristina gegen die indikatoren G.M. serbische Staatsangehörigkeit, die Bürger des Kosovo und Serbiens erhoben hat.
“Pristic, 29. November 2023 Der Sonderstaatsanwalt (PS) hat vor dem Verfassungsgericht in Pristina, der Sonderabteilung, gegen die Angeklagten der G.M. erhoben. Serbische Staatsangehörigkeit, Bürger des Kosovo und Serbien, mit Wohnsitz in Serbien, aufgrund des wohl begründeten Verdachts, die kriminelle Arbeit der Bekämpfung der zivilen Bevölkerung durchgeführt zu haben, sanktioniert mit Artikel 142 über Artikel 22 des Bundesrechts Jugoslawien der Sozialistischen Sozialistischen Republik (c. “LP-RSFJ” als Gesetz zum Zeitpunkt der Durchführung von Straftaten. ”
Der Angeklagte ist mit der Teilnahme an der Ermordung von 109 Häftlingen und bei der Wendung weiterer 108 Häftlinge beauftragt - alle albanischen Staatsangehörigkeit, bekannt als Dubravas Mazakra”.
Der Bericht hat berichtet, dass ausreichend rechtliche Beweise dafür vorliegen, dass der Angeklagte in der Abstimmung mit anderen Mitgliedern der serbischen Polizei und Militärkräfte teilgenommen hat und zu der Straftat beigetragen hat, für die er angeklagt wird.
Dieser Straffall hat bereits die Sonderabteilung des Stiftungsgerichts in Pristina für weiteres Verfahren übergeben. Der Angeklagte befindet sich unter dem mit der Sicherheit befassten Maß, nach der Entscheidung des Gerichtshofs, bis zu einem neuen Urteil des Gerichts vor dem Verfahren zu gehen. Die Ermittlungen zu anderen Angeklagten werden in Abwesenheit fortgesetzt, da dies für Rechtsorgane elusiv ist. ”












