Antrag auf Fortsetzung der Haft, Isni Kiljan Entscheidung getroffen Montag

Die Sonderstaatsanwaltschaft (ZPS) hat gestern einen Antrag auf Fortsetzung der Haftmaßnahme gegen Isni Kilajt gestellt, die am 2. November verhaftet wurde, aber die Entscheidung über diese Anfrage wird am Montag, 6. November 2023 getroffen. Dies wurde von dem einzigen Richter in diesem Fall bekannt, Nicolas Guillo von [...]
Die Sonderstaatsanwaltschaft (ZPS) hat gestern einen Antrag auf Fortsetzung der Haftmaßnahme gegen Isni Kilajt gestellt, die am 2. November verhaftet wurde, aber die Entscheidung über diese Anfrage wird am Montag, 6. November 2023 getroffen.
Es wurde vom einzigen Richter in diesem Fall bekannt gemacht, Nicolas Guillou, der den Schutz von Isni Kilayt und ZPS bestellt hat, um in seinen Aussagen zu übergeben.
Nach Anhörung der Parteien und unter Berücksichtigung der Aufforderung der Strafverfolgung, die Haft, die gestern, 3. November um 10:00 Uhr vorgestellt wurde, fortzusetzen, halte ich es für angemessen, die Verteidigungsanforderung zu bestätigen, schriftliche Aussagen zu dieser Anfrage zu machen, bevor ich meine Entscheidung gegeben habe, so stelle ich Herr Kilaj ihre schriftlichen Aussagen heute, 4. November bis 8 und ZPS vor, morgen bis 2 Uhr zu antworten. Am Montag um 10:00, 6. November wird meine Entscheidung abgeben”, sagte Richter Guillou.
Die Verteidigung hat gesagt, dass er von Beweismitteln schuldig ist, bis die Anklage gesagt hat, dass er Beweise für Zeugen in Kilays Wohnung gefunden hat.
Am Freitag kündigte das Gericht an, dass der ehemalige Leiter der Gemeinde Malisheva, Isni Kilaj, in die Einrichtung der Kosovo-Sonderkammern ( DPSK in Den Haag, nachdem er unter Verdacht von strafrechtlichen Angriffen gegen die Justizverwaltung verhaftet wurde.
“Z. K ILAJ wurde wegen strafrechtlicher Handlungen gegen die Justizverwaltung festgenommen, einschließlich der Behinderung von Beamten bei der Erfüllung von offiziellen Pflichten im Sinne des Artikels 401 des Strafgesetzbuches des Kosovo (KPK) von 2019, Code Nr. 06/L-074 und Verletzung des Verfahrensgeheimnisses nach Artikel 392 KKP und Artikel 15H2) des Gesetzes Nr. 05L-053 für Sonderkammern und Sonderstaatsanwaltschaften”, sagte der Medienbericht. /Betimy für Gerechtigkeit












