Nun, das Licht sagt, nachdem er veröffentlicht wurde: Es beweist, dass wir auf dem richtigen Weg sind und dass die KLA gerade gekämpft hat

Der ehemalige Kämpfer von KLA, Dritan hübschej am Dienstag wurde aus dem Gefängnis entlassen, nachdem der Berufungsgericht seine Auslieferung an den Haager Tribunal verweigert hat. Er sprach nach seiner Veröffentlichung in die Medien, wo er sagte, die Freiheit sei nie verloren gegangen. Viele sagten, es war bewiesen, dass sie auf dem richtigen Weg sind und dass die KLA [...]
Der ehemalige Kämpfer von KLA, Dritan hübschej am Dienstag wurde aus dem Gefängnis entlassen, nachdem der Berufungsgericht seine Auslieferung an den Haager Tribunal verweigert hat.
Er sprach nach seiner Veröffentlichung in die Medien, wo er sagte, die Freiheit sei nie verloren gegangen.
Die meisten sagten, es war bewiesen, dass sie auf der richtigen Strecke sind und dass die KLA direkt gekämpft hat.
Ich meine, dass wir nie die Freiheit verloren hatten, weder ich noch die Befreiungsarmee des Kosovo, noch die in Den Haag. Es war nur ein Versuch, uns zu erschrecken, uns zu erschrecken, uns aus unserem Weg zu holen und uns zu sagen, wir waren nicht auf einem geraden Weg.
Die Tatsache, dass es heute trotz der Bemühungen dieser Reform der Gerechtigkeit, vom fähigen und patriotischen Justizsystem und dem Gericht zu entfernen, kaum gelungen ist, dies zu tun. Heute konnten wir wieder zeigen, dass wir auf der richtigen Strecke waren, und wir kämpften gleich ab”, das Licht erklärte hübsch.
Wir erinnern uns daran, dass Dritan Dikkij am 31. Juli 2023 mit einem Haftbefehl verhaftet wurde, der vom Sondergericht Kosovo auf die Auslieferung nach Den Haag gerichtet ist.
Der ehemalige Kämpfer der KLA wurde beauftragt, die Namen der Zeugen in mehreren Fällen, die zuvor von der Kosovo-Sonderstaatsanwalt eröffnet wurden, aufzudecken.
Viele wurden wegen angeblicher Behinderung der Arbeit von Beamten und Furcht vor Zeugen gemäß dem Strafgesetzbuch der Republik Kosovo angeklagt.
Am Dienstag hat der Beschwerdekammerngericht in Tirana die Verteidigungsanfrage für seine Veröffentlichung angenommen.
Die Beschwerdekammer entschied sich auch, die von dem Kosovo-Sonderstaatsanwalt für seine Auslieferung an Den Haag inakzeptabel zu betrachten.












