Ein Entwurf des Vereinsstatuts veröffentlicht gemäß FES

Ein Entwurf des Vereinsstatuts veröffentlicht gemäß FES

In einer Zeit, in der der Druck zur Gründung der Vereinigung der serbischen Mehrheiten Tag und Tag zunimmt, wurde bereits ein Entwurf dieses Mechanismus als Vorschlag erarbeitet. Das hat die Friedri-Stiftung für Sozialdemokratie getan. ch-Ebert-Stiftung, die auch im Kosovo tätig ist. Dukeagjini Radio hat diesen Entwurf von [...]

Unten finden Sie übersetzten Draft-Stitut

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Ratifizierung des Ersten Abkommens des Europäischen Parlaments zur Normalisierung der Beziehungen zwischen der Republik Kosovo und der Republik Serbien bilden die laufenden Gemeinden (LISTA E KOMUNAVE) die Vereinigung/Basy of Communities, in der die serbische Gemeinschaft im Kosovo mehrheitlich vertreten ist.

Artikel 1

L Association/Unitia ist eine juristische Person, die gemäß der Verfassung und dem Rechtssystem der Republik Kosovo eingerichtet wurde.

  1. Das Institut für Vereinigung/Einheit ist der höchste Rechtsakt der Vereinigung/Einheit.
  2. Die Statue wird von der Gründungsversammlung des Vereins/Unischiffs genehmigt, die von Mitgliedern der Gemeindegemeinden gebildet wird, die gemäß dem Gesetz zur Ratifizierung des Ersten Abkommens und der Verfassung der Republik Kosovo teilnehmen. Die Statue wird vom Rechtsakt der Regierung des Kosovo verabschiedet und wird nach Überprüfung durch das Verfassungsgericht die Befugnis einer Regierungsverordnung nach dem Rechtssystem des Kosovo übernehmen.
  3. Die Versammlung der Vereinigung/Einheit ist die Stelle, die für die Änderung der Statut-Änderungen verantwortlich ist. Die Änderungen an der Statut sollten dem gleichen Annahme- und Durchführungsverfahren folgen.
  4. Verein/Unitia besteht aus diesen zehn (10) Gemeinden (LISTA E KOMUNAVE) und vertritt ihre Interessen und ihre Bewohner. Die Mitgliedschaft in der Gemeinschaft ist freiwillig. Die Verfahren für die zusätzliche Mitgliedschaft, die Abreise von der Mitgliedschaft und die Auflösung der Vereinigung/Unmöglichkeit werden durch diese Stattu definiert.
  5. Die Vereinigung/Universität wird die Rechte und Interessen der Gemeinschaften in der Republik Kosovo im Sinne ihrer Verfassung und ihres Geldes (versichert) mit dem Rechtssystem nicht ersetzen oder verringern.

 Artikel 2

Die offizielle Ernennung dieser juristischen Person ist:

“Die Vereinigung der Gemeinschaften in der Republik Kosovo, in der die serbische Gemeinschaft des Kosovo ist in der Mehrheit”, “Die Kommune der Republik Kosovo, in der die kosovo serbische Gemeinschaft ist in der Mehrheit” und “Die Vereinigung der Kommunisten in der Republik Kosovo, in dem die kosovo serbische Gemeinschaft in der Mehrheit ist <5>.

Alle drei offiziellen Ernennungen beziehen sich auf die mit dieser Statue geschaffene juristische Person.

In dieser Station bedeutet die Ernennung von Association/Basciate alle oder einen der offiziellen Namen.

Die offiziellen Organe oder Vertreter des Kosovo haben das Recht, sich auf einen der drei offiziellen Namen zu beziehen.

Die Tätigkeiten der Vereinigung/Einheit beruhen auf den Grundsätzen der freiwilligen Beteiligung ihrer Mitglieder, auf der Förderung der Demokratie und der lokalen Governance sowie auf der Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz und zur Vertretung der Rechte und Interessen der an der Verfassung und den Gesetzen des Kosovo beteiligten Gemeinschaften.

  1. Gemeindebehörden schließen sich der Vereinigung/Unmöglichkeit auf der Grundlage ihrer Gemeindeversammlungsentscheidung im Einklang mit den Projektionen an, die die Entscheidungsfindung dieses Gemeindeorgans regeln. Im Prozess der Mitgliedschaft in der Vereinigung/Bascia muss jedes Mitglied seine Statue genehmigen. Die Mitglieder der Vereinigung/Einheit können in Übereinstimmung mit dem Rechtssystem und der Verfassung der Republik Kosovo anderen nationalen, regionalen und internationalen Vereinigungen beitreten.
  2. Mitglieder der Vereinigung/Einheit haben das Recht, die Mitgliedschaft einzustellen. Die Entscheidung, den Verein/Basien zu verlassen, übernimmt die Versammlung der Gemeinde im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen über die Entscheidungsfindung dieses Gemeindeorgans. Die Gemeinde, die den Verein/Basien verlassen hat, kann ihre Mitgliedschaft durch die am vierten Punkt beschriebenen Verfahren wiederherzustellen.
  3. Der Verein/Unitship steht jeder anderen Gemeinde offen, sofern die Mitglieder zustimmen.

Der Beschluss, ein neues Mitglied der Vereinigung/Unmöglichkeit zu akzeptieren, wird in der einfachen Mehrheit ihrer Abgeordneten gefasst.

  1. Der Verein/Unitia kann nur mit dem Beschluss des Parlaments aufgelöst werden, der von 2/3 seiner Mitglieder angenommen wurde.

Im Falle der Entscheidung über die Auflösung durch die Vereinigung/United Assembly wird die Auflösung der Vereinigung/Vereinung von der Regierung getragen.

Der Reichtum der Vereinigung/United Assembly wird nach Beschlüssen der Vereinigung/United Assembly verteilt.

Die Mitglieder der Vereinigung/Union tragen die Verantwortung, den Status zu achten und die Handlungen der Organe der Gesellschaft regelmäßig die Mitgliedsbeiträge zu entrichten, sich von Aktionen innerhalb oder über die Vereinigung/Vereinigten Staaten auf eine andere Weise zu enthalten.

Während in der Statue, unterstützt sie die Integrität, Glaubwürdigkeit und Reputation von Association/Unity.

Mitglieder der Vereinigung/Einheit haben das Recht, eine oder mehrere Gemeinden mit der Entscheidung ihres Landes, die von 2/3 ihrer Mitglieder angenommen wurde, von der Mitgliedschaft auszuschließen.

Der Verein/United Board wird seine offiziellen Symbole haben, einschließlich des Wappens und der Flagge, die vom Verein/United Board im Einklang mit der Verfassung der Republik Kosovo und dem Gesetz für lokale Selbstverwaltung entworfen werden.

  1. Der Umfang der Vereinigung/Unmöglichkeit wird mit dem Status [während seines Abschlusses und durch Konsultation zwischen den interessierten Parteien der Assoziation/Gemeinschaft] bestimmt.
  2. Association/Unityia hat ein Recht auf sein Gesamtbudget, Bankkonten und hat das Recht auf Eigentum und finanzielle Transaktionen.

Artikel 3

Im Einklang mit dem Ersten ratifizierten Abkommen und der Verfassung wird die Vereinigung/Uniacity wie folgt funktionieren.

  • Stärkung der lokalen Demokratie, Förderung ethnischer, sprachlicher, religiöser und anderer Formen kultureller Identitäten, die unter der Bevölkerung der teilnehmenden Gemeinden vertreten sind;
  • Es bietet volle Überwachung für die Entwicklung der lokalen Wirtschaft,
  • Exerting Full Watch im Bereich der Bildung
  • Es bietet volle Aufsicht zur Verbesserung der primären und sekundären Gesundheitsversorgung und der sozialen Versorgung.
  • Der Verband/Basca wird Dokumente annehmen, die von den Gesundheits- und Sozialbehörden der teilnehmenden Gemeinden erstellt wurden, und hat das Recht, zusätzliche Informationen von den teilnehmenden Gemeinden für die Durchführung dieser Stelle einzuholen.
  • Sie wird auch das Recht haben, von den zentralen Behörden offizielle Informationen über die Wahrnehmung dieser Aufgaben zu verlangen.
  • Während der vollständigen Aufsicht im Bereich der Primärversorgung und der sozialen und sekundären Versorgung wird sich der Verein/Basien uneingeschränkt an die Verfassung und das Rechtssystem der Republik Kosovo halten.
  • Sie bietet umfassende Überwachung zur Koordinierung der städtischen und ländlichen Planung.
  • Association/Unitia erfüllt dieses Ziel durch folgende Funktionen:
  • Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen ihren Mitgliedern für die Stadt- und Kommunalplanung.
  • Präsentation der Interessen der beteiligten Gemeinden mit zentralen Behörden in der städtischen und ländlichen Raumplanung.
  • Beratung der zentralen Behörden und der beteiligten Gemeinden über die Enteignungsprozesse in den Gebieten dieser Gemeinden.
  • Maßnahmen zur Verbesserung der örtlichen Lebensbedingungen für Rückkehrer in den Kosovo.
  • Association/Unitia erfüllt dieses Ziel durch folgende Funktionen:
  • Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den teilnehmenden Gemeinden im Namen der Rückkehrergemeinschaft.
  • Finanzierung von Wohnungslösungen für Rückkehrer in das Kosovo in teilnehmenden Gemeinden.
  • Zur Wahrnehmung der zuvor festgelegten Aufgaben erhält der Verein/das Verein regelmäßig Dokumente, die von Behörden im Zusammenhang mit der Rückkehr der teilnehmenden Gemeinden erstellt werden, und wird das Recht haben, zusätzliche Informationen von den teilnehmenden Gemeinden über die Durchführung dieser Stelle einzuholen. Sie wird auch das Recht haben, von den zentralen Behörden amtliche Informationen über die Durchführung dieser Aufgaben zu verlangen.
  • Um dieses Ziel zu erreichen und zusätzlich zu den oben beschriebenen Forschungs-Entwicklungsaktivitäten wird der Verband/Basien alle anderen von den teilnehmenden Gemeinden als notwendig erachteten Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten durchführen, wie dies für ihre einzelnen oder für die interkommunale Zusammenarbeit von Bedeutung sein kann.
  • Es bietet seinen Mitgliedern Dienstleistungen gemäß dem Kosovo-Recht an.
  • Bei der Erfüllung dieses Ziels und zusätzlich zu den oben beschriebenen Diensten wird die Vereinigung/Unitia im Einklang mit den Rechtsvorschriften des Kosovo weitere Dienstleistungen erbringen, die ihre Mitglieder oder lokalen Gemeindeverbände der teilnehmenden Gemeinden verlangen können.
  • Bewertung der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen an die Mitglieder und ihre Bewohner zur Unterstützung der Vereinigung/Unmöglichkeit bei der Bildung von Positionen von gemeinsamem Interesse für die Beteiligung an der Arbeit der zentralen Behörden.
  • Der Verein/Uniastia kann im Einklang mit seiner internen demokratischen Governance Sonderkommissionen, getrennt oder zusammen mit den zentralen Behörden bilden, um die für diese Umsetzung erforderlichen administrativen Lösungen wie die Prüfung von Diplomen und Bescheinigungen zu erleichtern. Dieser Artikel könnte auch für offene Fragen zwischen der Republik Kosovo und der Republik Serbien gelten, wie den gegenseitigen Beitritt von Zertifikaten und ähnliche Fragen, die für die Freizügigkeit von Personen und den freien Handel von Bedeutung sind.

 

Artikel 4

Bei der Verwirklichung dieser Ziele wird die Vereinigung/Universität die verfassungsmäßige Autorität und Kompetenzen sowie das Recht der beteiligten Gemeinschaften nicht verletzen oder umgehen und in keiner Weise die Verfassungsmäßigkeit und die Beziehungen zwischen den zentralen und lokalen Behörden in der Republik Kosovo ersetzen oder verletzen.

 

Artikel 5

  1. Der Verein/Uniastia wird zusätzliche Kompetenzen ausüben, die von den zentralen Behörden in Abstimmung mit der Verfassung und dem Kosovo-Gesetz übertragen werden können.

Artikel 6

  1. Der Verband/Basca wird diese Organe haben, die Versammlung der Assoziation/Bascia, der Vorsitzende der Vereinigung/Bascia, der stellvertretende Leiter der Vereinigung/Basien, der Verband/Unionsrat, der Vorstand der Vereinigung/Basien.

Büro für Anfrage und Verein/United Angst.

  1. Die Assoziations- und Koordinierungsorgane werden das Zusammenleben und den Frieden zwischen den Bürgern ihrer Mitgliedsgemeinden fördern und den Aufbau geeigneter Bedingungen fördern, damit alle Gemeinschaften ihre nationalen, ethnischen, kulturellen, religiösen und sprachlichen Identitäten zum Ausdruck bringen, bewahren und entwickeln können.

Artikel 7

  1. Die Versammlung der Vereinigung/Einheit ist ihr oberstes Organ, das sich aus Vertretern zusammensetzt, die von jeder Versammlung der teilnehmenden Gemeinden unter ihren gewählten Mitgliedern gewählt wurden, und das gleiche wird die Zusammensetzung der Gemeinden widerspiegeln.
  2. Die Zahl der Vertreter der Versammlung wird durch die Zahl der Vertreter der Gemeinden bestimmt, die an den 10 bis 1 des Berichts teilnehmen. Jede teilnehmende Gemeinde delegiert für jede Gemeinde für die zehn Länder der Versammlung einen Vertreter der Association/United Assembly.
  3. Die Delegierten der Vereinigung/United Assembly werden von der jeweiligen Gemeindeversammlung mit dem Vorschlag des Bürgermeisters gewählt.
  4. In dem Vorschlag und der Auswahl werden die Bürgermeister und Gemeindeversammlungen den Grundsatz der Gewährleistung der ethnischen Vielfalt ihrer Gemeinde respektieren. Auf diese Weise wird sich die ethnische Größe der Gemeindeversammlung in der Zusammensetzung ihrer Delegierten in der Versammlung der Vereinigung/Einheit widerspiegeln. In diesem Prozess werden Bürgermeister und Gemeindegemeinden die Rechte von Gemeinschaften achten, die an der Verfassung und dem Rechtssystem der Republik Kosovo beteiligt sind.
  5. Die Bedingungen des Parlaments beziehen sich auf die Dauer der teilnehmenden Gemeinden. Bei jeder Kommunalwahl, innerhalb eines Monats nach der Gründung der Gemeindeversammlung, werden die etablierten Gemeindegemeinden dem Verfahren der Wahl ihrer Vertreter in der Vereinigung/United Assembly nach den oben beschriebenen Verfahren und nach dem Gesetz unterzogen.
  6. Das Mandat der Delegierten der Versammlung endet mit dem Ende ihres Mandats in der jeweiligen Gemeindeversammlung. Bis zum Ende des Mandats in der Vereinigung/United Assembly werden alle für die Ausführung des Mandats als Gemeinderat vorgesehenen Formulare angewendet. Im Falle wiederholter oder teilweiser Wahlen in einer bestimmten teilnehmenden Gemeinde endet das Mandat der Vertreter dieser Gemeinde im Verein und wird durch die Gemeindeversammlung Delegierte ersetzt, die durch wiederholte oder teilweise Wahlen nach den von oben festgelegten Verfahren und in Übereinstimmung mit / Koordinierung mit dem Gesetz gegründet wurden.
  7. Der kommunale Rahmen jeder teilnehmenden Gemeinde hat das Recht, das Mandat eines oder mehrerer ihrer Delegierten in der Vereinigung/United Assembly abzuschaffen. Die Erneuerung des Mandats sollte in Bezug auf die Einhaltung dieser Statue und des Justizsystems des Kosovo begründet werden. Bei der Ersetzung ihrer Delegierten in der Versammlung werden die Gemeindeversammlungen den oben beschriebenen Grundsatz der ethnischen Vielfalt respektieren. Die Initiative zur Ersetzung des Delegierten in der Versammlung könnte vom Bürgermeister der Gemeinde, dem stellvertretenden Leiter der Gemeinde, dem stellvertretenden Vorsitzenden der Gemeindeversammlung für Gemeinden oder einem Ratsmitglied der Gemeindeversammlung ergriffen werden. Entscheidungen über die Neubesetzung des Mandats und dessen Ersetzung werden von der Gemeindeversammlung der jeweiligen Gemeinde getroffen.
  8. Delegierte der Vereinigung/United Assembly können für ihre Arbeit in der Versammlung einen finanziellen Ausgleich erhalten. Der finanzielle Ausgleich wird mit der Versammlungsordnung festgelegt und mit den Finanzstandards des öffentlichen Dienstes im Einklang stehen, die mit dem Kosovo-Recht geregelt sind.

 Artikel 8

1. Sitzungen der Vereinigung/United Assembly werden vom Vorsitzenden der Vereinigung/United States aufgerufen und geleitet.

In Abwesenheit/Abwesenheit werden Sitzungen von dem stellvertretenden Vorsitzenden der Vereinigung/Basity einberufen und geleitet.

Sind beide abwesend oder sonst stolpert, kann der älteste verfügbare Delegierte die entsprechende Versammlungssitzung anrufen und durchführen.

  1. Die Versammlungssitzungen werden auf Initiative des Vorsitzenden der Vereinigung/Unmöglichkeit, des Vereins/United Board oder 1/3 der Delegierten der Vereinigung/United Assembly einberufen.
  2. Nach der Einweihung und innerhalb von drei Monaten wird das Plenum seine Arbeitsverordnung zur Regelung des Abstimmungssystems und anderer Verfahrensfragen erarbeiten.

Die Anpassung der Arbeit wird dem Status und dem Rechtssystem des Kosovo entsprechen. Die Anpassung der Arbeiten wird so eng wie möglich die Regulierung der kommunalen Versammlungsarbeit im Kosovo widerspiegeln. Die Anpassung der Arbeiten erfordert die Zustimmung von 2/3 der Delegierten der Versammlung.

4. Die Versammlung tritt mindestens zweimal jährlich zusammen und kann andere regelmäßige und Ad-hoc-Sitzungen abhalten. Die Uhr und andere Verfahren in der Versammlung der Versammlung werden mit der Arbeiterordnung arrangiert.

Um das vollständige Dokument zu sehen, lesen Sie unten:

Statistik der AOM-1-1.

 

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