Der Clan legte auch einen Entwurf des deutsch-französischen Plans vor: Hier sind 10 Punkte

Klan Kosova hat eine Version des deutsch-französischen Plans gesichert. Es ist eine grundlegende Vereinbarung zwischen den beiden Seiten, aber noch nicht offiziell bestätigt. Die Grundvereinbarung zwischen Kosovo und Serbien, den Hohen Vertragsstaat Polen; Vor seiner Verantwortung, den Frieden zu bewahren; [...]
Es ist eine grundlegende Vereinbarung zwischen den beiden Seiten, aber noch nicht offiziell bestätigt.
Grundvereinbarung zwischen Kosovo und Serbien
Hohe Vertragsseiten;
Vor seiner Verantwortung, den Frieden zu bewahren;
zur regionalen Zusammenarbeit und Sicherheit in Europa;
Verstehen Sie, dass die Unsichtbarkeit der Grenzen und die Achtung der territorialen Integrität und Souveränität sowie der Schutz nationaler Minderheiten grundlegende Bedingungen für den Frieden sind;
auf historische Fakten und nicht auf die unterschiedlichen Ansichten der Parteien zu grundlegenden Fragen, einschließlich des Statusproblems, zu beurteilen;
Um Bedingungen für die Zusammenarbeit der Parteien im Namen des Volkes zu schaffen,
Wir haben folgendes vereinbart:
Artikel 1
Die Seiten werden gemeinsam normale, gutnachbarliche Beziehungen auf der Grundlage der gleichen Rechte entwickeln.
Beide Seiten erkennen jeweils relevante Dokumente und nationale Symbole an, darunter Pässe, Diplome, Fahrzeugplatten und Zollmarken.
Artikel 2
Beide Seiten werden von dem in der Charta der Vereinten Nationen festgelegten Zweck und den Grundsätzen geleitet, insbesondere von den für die Staatsrechte der Staaten, die Achtung ihrer Unabhängigkeit, Autonomie und territoriale Integrität, das Recht auf Selbstständigkeit - Bestimmung und Menschenrechte, Rechte und Nichtdiskriminierung.
Artikel 3
In Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen werden die Parteien jegliche Unterschiede zwischen ihnen nur durch friedliche Mittel lösen und sich von der Bedrohung oder der Verwendung von Gewalt ablehnen.
Artikel 4
Die Seiten stammen aus der Annahme, dass weder die Seite die andere Seite im internationalen Bereich vertreten oder im Namen handeln kann.
Serbien wird die Mitgliedschaft des Kosovo in einer internationalen Organisation nicht ablehnen.
Artikel 5
Beide Seiten unterstützen ihre Bestrebungen, Mitglieder der Europäischen Union zu werden.
Artikel 6
Während diese Grundvereinbarung einen wichtigen Schritt in Richtung Normalisierung darstellt, werden beide Seiten den Prozess des EU-geführten Dialogs mit einem neuen Schwung fortsetzen, was zu einer rechtlich bindenden und umfassenden Einigung über die Normalisierung der Beziehungen führen wird.
Die Seiten erklären sich damit einverstanden, die Zusammenarbeit in Zukunft in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft und Technik, Verkehr und Verbindung, Beziehungen in der Justiz- und Strafverfolgung, Post- und Telekommunikation, Gesundheit, Gesundheit, Kultur, Religion, Sport, Umweltschutz, vermisste Personen und andere, ähnliche Bereiche durch konkrete Vereinbarungen zu vertiefen.
Artikel 7
Beide Seiten verpflichten sich, konkrete Abkommen im Einklang mit den einschlägigen Instrumenten des Europarates zu erreichen und bestehende europäische Erfahrungen zu nutzen, um ein angemessenes Maß an Selbstverwaltung für die serbische Gemeinschaft im Kosovo zu gewährleisten und den Zugang zu Dienstleistungen in verschiedenen spezifischen Bereichen, einschließlich des Zugangs zu finanzieller Unterstützung aus Serbien und direkten Kommunikationskanälen zwischen der serbischen Gemeinschaft und der Regierung des Kosovo, zu gewährleisten.
Die Seiten werden den Status der serbischen orthodoxen Kirche im Kosovo formalisieren und einen hohen Schutz des serbischen religiösen und kulturellen Erbes gewährleisten, entsprechend den bestehenden europäischen Modellen.
Artikel 8
Die Seiten werden permanente Missionen austauschen. Sie befinden sich im Regierungssitz. Praktische Probleme im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Missionen werden separat behoben.
Artikel 9
Beide Seiten betonen die Verpflichtung der EU und anderer Geber, ein spezielles Finanzhilfepaket für gemeinsame Projekte von Parteien für wirtschaftliche Entwicklung, Koordination, grünem Übergang und andere Schlüsselbereiche zu erstellen.
Artikel 10
Die Seiten werden eine gemeinsame Kommission bilden, die von der EU geleitet wird, um die Umsetzung dieser Vereinbarung zu überwachen.
Beide Seiten bestätigen ihr Engagement für die Umsetzung aller vergangenen Dialoge.












