Befehl ausgestellt für Engagement für Nol Nushi

In Abwesenheit von Indikator Nol Niushi wurde die erste Anhörung für Montag am Verfassungsgericht in Pristina verschoben, im Fall, in dem dieselbe beschuldigt wird, kriminelle Handlungen zu begehen “Die Auswende in der Masse, die kriminelle Arbeit und Hooliganismus durchführt” und “Angriff auf die offizielle Person während der offiziellen Aufgabe von”, im Protest von 17...
In Bezug auf das Fehlen von Indictee Nushi, sagte Richter Donika Shala-Abdyli, dass das gleiche regelmäßig eingeladen wurde, aber der Mangel hat nicht begründet, sowie die Verordnung für Zwangsverführung wird erlassen, berichtet das “Gesetz der Gerechtigkeit.
Im Gegensatz dazu war niemand bei der Verfolgung anwesend, für die Richter sagte, das gleiche sei regelmäßig eingeladen, aber die Abwesenheit war nicht begründet.
Unter diesen Umständen, in Abwesenheit von gesetzlichen Voraussetzungen für die Dauer dieser Sitzung, wurde das gleiche verschoben und der nächste wird voraussichtlich am 7. Februar 2023 stattfinden.
Nushi wurde auch von krimineller Arbeit beschuldigt “Disillusion oder Beschädigung des Eigentums”, aber Richter Donika Shala-Abdyli gab bekannt, dass das gleiche bereits das absolute Rezept der Strafverfolgung erreicht hat,
Nach der Anklage am 18. Januar 2016 wird der Angeklagte Nol Niushi angeklagt, dass er am 17. und 18. November 2015 von 12: 00 Uhr bis etwa 8:00 Uhr an der Protestbewegung teilgenommen hat, die zerkratzt wurde, und trotz der Tatsache, dass die Regelkräfte gelindert wurden und die Situation unter Kontrolle gehalten wurde, Nushi als aktive Teilnehmer des Protestes hat die Kosovo-Polizeier, markante Steine, Betonwürfel und andere starke Mittel ernsthaft angegriffen.
Darüber hinaus wird gesagt, dass die Anklage schwere körperliche Verletzungen sowie schwere materielle Schäden auf sozialem Eigentum und privatem Eigentum verursacht hat.
Auf diese Weise wird Nushi nach der Strafverfolgung beschuldigt, kriminelle Arbeit zu begehen “Die Teilnahme an der Masse, die kriminelle Handlungen und Hooliganismus begehen” nach Artikel 421, par.1, kriminelle Aktivität “Angriff auf die offizielle Person während der Durchführung der offiziellen Aufgabe”, aus Artikel 410, par.2 und kriminelle Aktivität “Uncover oder Schaden Eigentum” nach Artikel 333, Strafgesetzbuch.












