Ein Monat Haft für das Logo, das fünf Jahre alt wurde

Das Logoped von Gjilan, Ilyasa Fazliu, wurde der 30-tägigen Haftmaßnahme des Gjilan Foundation Court zugeordnet. Fazliu ist angeblich ein geistiger Missbrauch seiner Verordnung mit einem dreijährigen Leiden an Autismus. Neben Fazliu hat die Haftmaßnahme des Gerichts die beiden Familien des Opfers zugewiesen, die nach [...]
Fazliu ist angeblich ein geistiger Missbrauch seiner Verordnung mit einem dreijährigen Leiden an Autismus.
Neben Fazliu hat die Haftmaßnahme des Gerichts zwei der Familie des Opfers zugewiesen, die nach dem Fall körperlich angegriffen worden war.
Das Gründungsgericht in Gjilan hat den Antrag von Gjilan auf Verfassungsgerichtsanwälte genehmigt und den Angeklagten die Haftmaßnahme von 30 (Thirty) Tagen zuweisen. F., I. S. und R. V.
Es besteht Zweifel, dass der Angeklagte I. F., vom 26. November 2022, in einer Zeitintervall von 10:00-11.00 Minuten, in privater Orientierung, in der Qualität des Arztes, Logoped, offen unangebrachte Behandlungsmethoden verwendet und die Regeln des Logos-Profis nicht angewendet hat, so dass während der Behandlung von Kindern im Alter von drei Jahren, mit einem Zustand der Autismus, das gleiche von beleidigenden und abgestuften Worten verwendet wurde, so dass der Angeklagte, mit seinen Handlungen, gegen die 94. Absatz 44. Unterzeichnung des Gesetzes läuft, die Wahrung professioneller Prinzipien und Ausübung, mit der gleichen Gesundheitsversorgung, die Kinder im Gericht betroffen ist, den Fehler des Zustandes gesagt wird.
Durch diese Handlungen, Angeklagte I. F. Er hat angeblich einen kriminellen Akt der unverantwortlichen medizinischen Behandlung begangen, der mit dem Strafgesetzbuch der Republik Kosovo bestraft wurde (KPRK).
Der Angeklagte I. S. und R. V. am 26. November 2022, etwa 12.52 Minuten, an der Bar auf “Mula Idrizi” in Gjilan, in Koordination und mit der sofortigen Verwendung von Gewalt, wegen der unverantwortlichen Behandlung des Kindes mit Autismus, haben bewusst Körperverletzung an den Angeklagten jetzt verletzt I. F., wie ursprünglich Angeklagte I. U.S., von dem Verhalten des Arztes gegenüber dem Kind widersetzt, kam in und an die verletzten Worte mit verschiedenen Beleidigungen, und dann griff ihn durch das Lochen in das Gesicht und den Kopf.
Die Angeklagten mit diesen Handlungen werden vermutet, dass sie geringfügige Körperverletzung begangen haben, die durch den Strafgesetzbuch der Republik Kosovo (KPRK) bestraft wurde.
Der Vorabentscheidungsersucher hat geschätzt, dass rechtliche Gründe für die Bestimmung der Haftmaßnahme an die Angeklagten bleiben, da andere alternative Maßnahmen für die erfolgreiche Entwicklung des Strafverfahrens nicht ausreichen würden.
Die Seiten haben das Recht, auf diese Entscheidung über die Haftzuweisung am Beschwerdekammerngericht zu appellieren.












