Die Beschwerde der serbischen Liste an den Verfassungsgericht wird weder im Verfassungsgericht noch im Ahtisaari-Dokument unterstützt”

Die Beschwerde der serbischen Liste beim Verfassungsgericht findet weder in der Verfassung noch im Martti Ahtisaari-Dokument keine Unterstützung. So hat der Direktor des Kosovo-Instituts für Justiz, Ehat Miftaraj. Miftaraj hält fest, dass die serbische Liste nicht in der Lage sein wird, den Kurs für den Fall zu gewinnen, den sie zum Gerichtshof führte [...]
Miftaraj hält fest, dass die serbische Liste nicht in der Lage sein wird, den Kurs über das Thema zu gewinnen, das sie zum Kosovo-Verfassungsgericht der Regierung führte.
Das Recht, Verfassungsfragen zu erheben, gehört jeder autorisierten Partei.
Die Forderung der serbischen Listen erhält jedoch weder in der Verfassung noch in dem Dokument von Ahtisaari”, Miftaraj schrieb.
Er hat gesagt, die serbische Liste beschwert sich über die fehlenden Privilegien, die er mit politischen Vereinbarungen gewonnen hatte.
“Privilege, die von früheren Regierungen angeboten wurden, waren nicht unbedingt gute und unterstützte Praktiken in der Verfassung. Das mit den in der politischen Vereinbarung erworbenen Verfassungen und Privilegien garantierte Recht steht außer Kraft. Im eigentlichen Fall haben wir Privilegien und nicht garantierte Rechte gemäß der Verfassung”, Miftaraj schrieb.












