Europäische Kommission schlägt Eröffnungsgrenzen für Balkan am 1. Juli vor

Die Europäische Kommission hat am Donnerstag die schrittweise Öffnung der Außengrenzen der Europäischen Union bis zum 1. Juli für ausländische Bürger unter Berücksichtigung der epidemiologischen Situation empfohlen. Die Kommission hat vorgeschlagen, dass das Einreiseverbot der EU für diejenigen Länder aufgehoben wird, die bezeugen, dass der Bereich der Ausbreitungssituation von Coronavirus überschaubar ist. [...]
Die Europäische Kommission hat am Donnerstag die schrittweise Öffnung der Außengrenzen der Europäischen Union bis zum 1. Juli für ausländische Bürger unter Berücksichtigung der epidemiologischen Situation empfohlen.
Die Kommission hat vorgeschlagen, dass das Einreiseverbot der EU für diejenigen Länder aufgehoben wird, die bezeugen, dass der Bereich der Ausbreitungssituation von Coronavirus überschaubar ist.
Im Vorschlag der Europäischen Kommission müssen Beschränkungen für alle westlichen Balkanstaaten aufgehoben werden: Kosovo, Albanien, Nordmazedonien, Montenegro, Bosnien und Herzegowina und Serbien.
Die Kommission hat diese Anforderung geltend gemacht, da ihr “epidemiologischer Status ähnlich oder noch besser ist als in der EU”.
Nach ihm ist diese Empfehlung auch im Einklang mit der ausdrücklichen Bereitschaft der Europäischen Kommission, die westlichen Balkanländer in die Umsetzung des Leitfadens für die Beseitigung restriktiver Maßnahmen im Kampf gegen Pandemie eng einzubeziehen.
Die Empfehlung zur Wiederaufnahme der Arbeit an diplomatischen und konsularischen Vertretungen für die Erteilung von Visa ist ebenfalls enthalten.
Soweit andere Länder betroffen sind, hat die Kommission vorgeschlagen, dass Entscheidungen mit der epidemiologischen Situation in ihnen, mit der Möglichkeit der Prüfung, Überwachung von infizierten Personen sowie mit den Einschränkungen, die diese Länder beim Ein- und Aussteigen von EU-Bürgern haben, konditioniert werden.
Unter anderem ist es erforderlich, dass nach dem 1. Juli alle Grenzkontrollen zwischen den Ländern des europäischen Blocks für Studierende und saisonale Arbeitnehmer gelten, sowie ab dem 15. Juni.












