Kosovo Paar binden sie auf und zwingen sie zu geben, dass sie Vergewaltigung begangen hatte

Ein Mann und seine Frau haben einen anderen Mann gebunden, der ihm für einen Stuhl bekannt ist und ihn etwa eine Stunde lang gehalten hat. Sie haben die betroffene Person verletzt und bedroht. Ihr Ziel war es zu geben, dass er seine Frau Vergewaltigung begangen hat. Zum Schluss [...]
Ihr Ziel war es zu geben, dass er seine Frau Vergewaltigung begangen hat. Schließlich war er gezwungen, Vergewaltigung anzunehmen, die nie passierte.
43-jährige A.E. * und seine 42-jährige Frau S.E. * Sie müssen am Donnerstag vor dem Gericht des Wil County antworten und 20 Minuten schreiben. Sie werden vor der Entführung, Wundung und Kupplung von Ex-Freundin der Frau angeklagt.
In dem Bemühen, ihn zugeben, hat der Mann die Person gezwungen, mündliche Beziehungen zu ihm zu haben, und ihn unter schwerem Feuchtigkeit zu bringen. Sie haben den gesamten Kurs gefilmt. Die Gebühr sagt, sie waren sich ihrer Aktionen bewusst, Broadcasts albinfo.ch. Das Opfer hat mehrere Hämatomen im Körper und Schwellungen im Schädelbereich erlitten.
Darüber hinaus wurde der Mann gebunden mit einem Pin und einem Messer bedroht. Er hält dies für etwa 90 Minuten. Am Ende wurde das Opfer gezwungen, Vergewaltigung zu bestätigen, obwohl es nie passiert ist.
Für den Mann erfordert der Staatsanwalt ein Gefängnis und eine Geldstrafe. Darüber hinaus muss Kosovo nach der Verfolgung sieben Jahre lang aus der Schweiz vertrieben werden. Während die Anklage für die Frau ein Gefängnisstrafe auf Kaution vorsieht, vermittelt albinfo.ch. Darüber hinaus sollte die Herkunftsfrau aus Mazedonien fünf Jahre lang aus dem Land vertrieben werden.
Das Gewicht der Ladung gegen den Mann ist schwerer als die der Frau, weil der Mann sogar auf Gewalt gegen seine Frau bezogen hatte, bevor er gegen seinen Freund wirkte. Laut der Anklage hat er ihn mehrmals, zusammen mit seinem Gesicht, gestanzt, übertragen albinfo.ch. Das Ziel in diesem Fall war es, die Frau “zu haben, dass sie nicht vergewaltigt worden war”.












