Untersuchungen beginnen für die Person, die die Prostituierte eine Verletzung des Krieges nannte

Der konstitutionelle Staatsanwaltschaft in Pristina hat die Kosovo-Polizei ermächtigt, Ermittlungen an die Person zu starten, die durch das soziale Netzwerk eine Frau während des Krieges im Kosovo verletzt hat und sie eine Prostituierte rief, nur weil sie den amtierenden Premierminister Albin Kurti kritisierte. In einem Medienbericht gibt der Generalstaatsanwalt bekannt, dass er die Einheit gefragt hat [...]
Der konstitutionelle Staatsanwaltschaft in Pristina hat die Kosovo-Polizei ermächtigt, Ermittlungen an die Person zu starten, die durch das soziale Netzwerk eine Frau während des Krieges im Kosovo verletzt hat und sie eine Prostituierte rief, nur weil sie den amtierenden Premierminister Albin Kurti kritisierte.
In einem Medienbericht hat er die wichtigsten Staatsanwaltsberichte gebeten, das Konto, den Namen Patris Bond, im sozialen Facebook-Netzwerk zu überprüfen.
Dieses Konto ist sofort geschlossen und es gibt dieses Profil im sozialen Facebook-Netzwerk nicht mehr.
Die vollständige Ankündigung des Generalstaatsanwalts in Pristina:
Der Verfassungsgerichtsstaatsanwalt in Pristina berichtet die öffentliche Meinung, dass er die Kosovo-Polizei heute für die Ermittlungsaktionsgesellschaft über den im Indescsonline-Portal veröffentlichten Artikel “so gering wie möglich autorisiert hat, nennt der Kommentator die Kosovo-Kriegsgewalt als Eigentum, außer zur Reaktion auf Albin Kurti”.
Durch das soziale Netzwerk “facebook” hat eine Person aus seinem Profil Patris Bond einen Überlebenden von sexueller Gewalt in Kosovo ernsthaft verletzt, so dass nach den ersten offiziellen Informationen das Profil mit diesem Namen geschlossen ist und nicht mehr Zahlen in das soziale Netzwerk “Facebook”, daher hat der Staatsanwalt die Cyber Crimes Investigation Unit der Kosovo Police autorisiert, dieses Konto zu überprüfen und investigative Maßnahmen in der Funktion der Identifizierung und Verdächtigen zu ergreifen, so hat der kriminelle Akt <x4m> aus dem 182. Strafgesetzbuch des Kosovo eingeleitet.












