Staatsanwaltschaft: Gjacovar verletzt zwei minderjährige Schwestern aus Albanien, später vergeben 15 Euro

Der Verfassungsgerichtsstaatsanwalt in Gjakova hat dem Verfassungsgericht in Gjakova für die Ernennung der Haftmaßnahme gegen die Angeklagten, B.C., aus der Gemeinde Rahovec, wegen begangener krimineller Arbeit “Dumi”, aus Artikel 227 Absatz 4, nach Absatz 4 Absatz 4, Absatz 4.8 über CPRK Absatz 1 beantragt. Im Zeitintervall zwischen den Daten [...]
Der Verfassungsgerichtsstaatsanwalt in Gjakova hat dem Verfassungsgericht in Gjakova für die Ernennung der Haftmaßnahme gegen die Angeklagten, B.C., aus der Gemeinde Rahovec, wegen begangener krimineller Arbeit “Dumi”, aus Artikel 227 Absatz 4, nach Absatz 4 Absatz 4, Absatz 4.8 über CPRK Absatz 1 beantragt.
Im Zeitintervall zwischen dem 14.-16. Februar 2020, in der Gemeinde Gjakova, genau in einer Villa auf der Straße.” Skenderbeau”, ohne Zustimmung der verletzten, Minderjährigen, M.J. und A.J., aus dem Dorf Krume, Republik Albanien, verpflichtete sich der Angeklagte die sexuelle Handlung.
Während er beschädigt war, war M.J. im Stadtpark in Gjakova, zusammen mit ihrer Schwester, der Angeklagte mit seinem Fahrzeug “Golf” lädt die Opfer ein, um ein Geschlecht zu machen, wo er sie dann in zwei getrennten Zimmern zur Villa bringt.
Der Angeklagte B.C. hatte zuerst in das Jugendzimmer A.J. eingegeben, und nachdem er den sexuellen Akt mit ihm begangen hatte, hatte er mit dem anderen Minderjährigen Opfer M.J. fortgeführt, auch sexuelle Handlungen mit ihr begangen, wo er ihre 15 Euro im Austausch vergeben hatte, und sandte sie dann an den selben Ort, an dem er sie im Voraus genommen hatte.
Der Fallanwalt gegen die Angeklagten hat für die Ernennung einer 30-tägigen Haftmaßnahme beantragt.












