Mazedonische Regierung hebt öffentliche Versammlungen bis zum 6. März ab

Die Regierung empfiehlt die Aufhebung aller massiven öffentlichen Versammlungen als Maßnahme des Verbots des Coronavirus. Derzeit gelten diese Maßnahmen bis zum 6. März, aber die Möglichkeit für neue Maßnahmen bleibt offen, je nach den Umständen, die durch den Koronar entstanden sind. Sportveranstaltungen, die für diesen Zeitraum bestimmt sind, werden nicht storniert, aber [...]
Derzeit gelten diese Maßnahmen bis zum 6. März, aber die Möglichkeit für neue Maßnahmen bleibt offen, je nach den Umständen, die durch den Koronar entstanden sind. Die für diesen Zeitraum geplanten Veranstaltungen werden nicht storniert, sondern ohne öffentliche Präsenz stattfinden.
Der Vorschlag der Regierung betrifft größere öffentliche Versammlungen, die in diesem Zeitraum geplant sind, sowie den Strumica Karneval, den Karneval in Prilep und ähnliche.
Die Regierung empfiehlt den Organisatoren von Sportveranstaltungen und Wettbewerben in der Zeit bis zum 6. März, ohne öffentliche Präsenz zu stattfinden. Die gleiche Regierungsempfehlung gilt für alle anderen Unterhaltungs- und kulturellen und künstlerischen Manifestationen.
Die Regierung empfiehlt allen Organisatoren anderer öffentlicher Veranstaltungen, dass ihre Entscheidungen auf der Grundlage von Konsultationen mit der Kommission über Infektionskrankheiten treffen. Die Regierung fordert das Ministerium für Inneres bis zur nächsten Sitzung auf, Informationen darüber zu liefern, wie die Maßnahmen, die das Krisenpersonal beschlossen hat, umgesetzt werden.
Gesundheitsminister Venko Filipce hat mitgeteilt, dass ein Reisender, der am 22. Februar nach Strumica zurückgekehrt ist, ein hohes Fieber gemeldet hat. Er hat betont, dass das notwendige Material für die Analyse erhalten wurde und die Ergebnisse des Corona-Tests während des Tages erwartet werden.
In der Infektionsklinik in Skopje wird bereits eine mit Coronavirus diagnostizierte Person behandelt, während 12 Personen aufgrund von Kontakten, die sie mit Personen, die von Coronan betroffen sind, in Einzelhaft sind. /Alsat/












